Verkehrslenkende Maßnahmen für das Schützenfest

Für einen reibungslosen Ablauf beim Schützenfest vom 18. bis 27. Juli sind umfangreiche verkehrslenkende Maßnahmen notwendig. Die Mitglieder der Kommission Verkehr der Schützendirektion treffen sich alljährlich gemeinsam mit der Polizei und dem städtischen Ordnungsamt im Vorfeld des Schützenfestes, um die erforderlichen Maßnahmen auch für den Durchgangsverkehr zu besprechen. Das Ordnungsamt hat auf dieser Basis verschiedene Anordnungen getroffen.

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Schützenfest

  

Sperrungen am ersten Schützenwochenende

Die Abnahme der Trommlercorps, der Spielmannszüge sowie des Fahnenzugs findet am Schützensamstag, 19. Juli, auf dem Marktplatz statt. Deshalb werden der westliche Marktplatz und der Holzmarkt, die Karpfengasse und die Schrannenstraße ab 11 Uhr abgesperrt.

Ab 11 Uhr besteht auch Halteverbot für diese Straßen und Plätze sowie für die Schrannenstraße und die Engelgasse ab Justinus-Heinrich-Knecht-Straße bis zum Marktplatz.

Nach der Abnahme auf dem Marktplatz laufen die Trommlercorps und Spielmannszüge zur Firma Gerster, um dort ein Ständchen zu spielen. Der Weg verläuft über den Marktplatz, die Schadenhofstraße, die Bürgerturmstraße, die Ulmer-Tor-Straße, Eisenbahnstraße, Ulmer Straße und Memminger Straße. Hierfür – und auch für den Rückmarsch – werden der Kreuzungsbereich Bismarckring, die Ulmer-Tor-Straße, die Eisenbahnstraße in Richtung Ulmer-Tor-Straße, der Kreuzungsbereich Ulmer Straße/Memminger Straße und die Memminger Straße bis zur Firma Gerster jeweils kurzzeitig durch die Polizei gesperrt.

Ab 18 Uhr ist wegen des Jahrgänger-Zugs zusätzlich die Viehmarktstraße, die Sennhofgasse, die Bürgerturmstraße, die Bachgasse, die Pfluggasse und der Obstmarkt für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Der Umzug beginnt um 19 Uhr.

Bereits ab 16 Uhr besteht Parkverbot für diese Straßen und Plätze. Die Ausfahrt aus dem Parkplatz im Sennhofareal ist während der Straßensperrungen über die Hindenburgstraße und den Zeppelinring möglich.

Am Schützensonntag, 20. Juli, werden der Marktplatz und der Holzmarkt ab 9 Uhr zur Vorbereitung des Platzkonzertes der Stadtkapelle und der Zunfttänze gesperrt. Parkverbot besteht dort ebenfalls ab 9 Uhr. Ab 13 Uhr werden zusätzlich zur Vorbereitung der Veranstaltung Tanz auf dem Marktplatz die Consulentengasse, die Karpfengasse und die Schrannenstraße gesperrt.

Sperrungen während der Festumzüge

Für die Aufstellung der Festzüge werden folgende Straßen für den Fahrzeugverkehr gesperrt: Die Bleicherstraße, die Vollmerstraße und die Adolf-Pirrung-Straße am Schützenmontag ab 6 Uhr, am Schützendienstag ab 5 Uhr und an Bauernschützen ab 6 Uhr.

Die B 465 und der Bismarckring am Schützenmontag und Schützendienstag ab 8 Uhr und an Bauernschützen ab 9.30 Uhr.

Zudem werden für die Dauer der Festzüge die Durchgangsstraßen in Biberach am Schützenmontag und Schützendienstag ab 8 Uhr und an Bauernschützen ab 10 Uhr teilweise gesperrt. Umleitungsstrecken werden entsprechend ausgeschildert.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass in den gesperrten Straßenabschnitten kein Kraftfahrzeugverkehr zugelassen ist und auch keine Anlieferungen und so weiter erfolgen können. Gewerbebetriebe, Mitarbeiter und Anwohner in den betroffenen Abschnitten werden gebeten, die Informationen an Lieferanten, Postzusteller et cetera weiterzugeben.

Sperrung wegen Ständchen der Ranzengarde

Zum Abschluss des Schützenfests am 27. Juli spielt die Ranzengarde ein Ständchen. Daher wird die Consulentengasse ab 17 Uhr nach der Abzweigung Gießübelgasse und Weberberggasse gesperrt. Die Abfahrt über die Gießübelgasse ist möglich.

Einbahnregelung

Während des Schützenfests werden folgende Straßen zu Einbahnstraßen erklärt:

Die Nebenstraße von der Jahnstraße beginnend gegenüber der alten Stadthalle in Richtung Gaisentalstraße, die Jahnstraße in Richtung Grüner Weg, die Gartenstraße von der Lindelestraße in östlicher Richtung zur Birkenharder Straße, die Bodelschwinghstraße, die Dunantstraße und die Wielandstraße zwischen Bismarckring und Zeughausgasse.

Festplatz Gigelberg

Der Festplatz ist während des Schützenfests für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Aufgrund des Zufahrtsschutzes kommen auch Taxis nicht mehr direkt zum Festgelände.

An der westlichen Auffahrt zur Jahnstraße kann nur bis zum gebührenpflichtigen Parkplatz gefahren werden. Die Durchfahrt in Richtung Dinglinger- und Hardtsteigstraße ist Personen mit einer Ausnahmegenehmigung wie Anwohnern oder Schwerbehinderten vorbehalten.

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Verkehrsregelungen aufgrund des Feuerwerks

Im Rahmen des Schützenfests wird am Freitag, 25. Juli, auf dem Gigelberg traditionell ein Feuerwerk abgebrannt. Der Parkplatz in der Jahnstraße kann deshalb ganztägig nicht genutzt werden und es gelten verschiedene Verkehrsbeschränkungen.

Die Zufahrt zur Jahnstraße und Dinglingerstraße ist nur noch Personen mit einer Ausnahmegenehmigung gestattet. In der Zeit von 21 bis circa 24 Uhr wird die Zufahrt voll gesperrt, sodass Anwohner nicht mehr zu ihren Grundstücken zufahren können.

Die Hardtsteigstraße und der Grüne Weg sind für den Fahrzeugverkehr befahrbar, da die Straßen nicht zum Schutzbereich des Feuerwerks gehören. Anders der dortige Gehweg, der im Sicherheitsbereich liegt und daher ab 22.15 bis circa 24 Uhr voll gesperrt ist.

Ein fußläufiger Zugang zum Vergnügungspark ist im Vorfeld und während des Feuerwerks nur über die Wege an der Stadthalle und am Pflugkeller möglich.