Sonstige Hinweise wegen Schützenfest
Nachfolgend gibt es Hinweise zur Sperrzeit und den Sitzbänken entlang der Umzugsstrecke.
Sperrzeit
Die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften beginnt an allen Tagen des Schützenfestes um 3 Uhr des Folgetags. Das Ende der Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften wird jeweils vom ersten Schützensonntag bis einschließlich zum zweiten Schützensonntag (Bauernschützen) auf 08.00 Uhr festgesetzt. Die Sperrzeit für konzessionierte Freiflächen (Gartenwirtschaften, Freiterrassen, Straßenwirtschaften) beginnt während der Schützenfestwoche allgemein um 0.00 Uhr.
Sitzbänke entlang der Umzugsstrecke
Entlang des Umzugswegs werden am Schützendienstag, 22. Juli, und an Bauernschützen, 27. Juli, vom Biberacher Baubetriebsamt auf dem Marktplatz und entlang der Theaterstraße Sitzbänke aufgestellt.
Wer dort sitzen und den Umzug entspannt anschauen möchte, muss einen kleinen Obolus von 4 Euro bezahlen, der von den Biberacher Pfadfindern kassiert wird.