Hundehaltung - Namensänderung mitteilen
Allgemeine Informationen
Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.
Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:
- Heirat
- Scheidung
- Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Voraussetzungen
Ihr Name hat sich geändert.
Verfahrensablauf
- Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
- Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.
Erforderliche Unterlagen
keine
Fristen
keine
Kosten
keine
Hinweise
keine
Rechtsgrundlage
- § 9 Absatz 3 Gemeindesteuern in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Rechtsbehelf
keiner
Freigabevermerk
26.05.2026 Innenministerium Baden-Württemberg
Weitere Informationen
Online Antrag
Mit sicherer Authentifizierung / Registrierung
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