Stadtpass beantragen

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Allgemeine Informationen

Mit dem Stadtpass erhalten Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen Ermäßigungen bei vielen Einrichtungen. Auch ehrenamtlicher Einsatz wird mit dem Stadtpass ausgezeichnet.

 

Voraussetzungen

Kriterien für Geringverdiener (unbeschränkte Leistungsberechtigung)

Jede Person, die in einem Haushalt lebt, dessen Einkommen unter folgenden Einkommensgrenzen liegt, erhält einen eigenen Stadtpass:

  • Alleinstehende ohne Kind(er) 20.000€
  • Alleinstehende mit Kind(ern) 32.000 €
  • Verheiratete/eingetragene Lebenspartnerschaft ohne Kind(er) 27.000€
  • Verheiratete/eingetragene Lebenspartnerschaft mit Kind(ern) 45.000€

Berücksichtigt wird das Bruttoeinkommen inklusive Elterngeld, BAföG, BAB und Ausbildungsgeld, Renten oder Unterhaltseinkünfte aller Haushaltsangehörigen abzüglich der Werbungskosten und ohne Kindergeld. Dies entspricht dem Gesamtbetrag der Einkünfte entsprechend dem Lohn- oder Einkommensteuerbescheid, der vom Finanzamt erlassen wird (abzüglich Werbungskosten und ohne Kindergeld).

Eine Einkommensberechnung entfällt bei:

  • Wohngeldempfängern
  • Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGBII, ALGII, SGB XII)
  • Kinderzuschlag nach § 6a nach BundeskindergeldG
  • Laufende Übernahme der Beiträge in Kindertageseinrichtungen nach SGB VIII
  • Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Kriterien für Ehrenamtliche (beschränkte Leistungsberechtigung)

  • Die ehrenamtliche Tätigkeit muss, bei Beantragung des Stadtpass, mindestens seit einem Jahr in Biberach ausgeübt worden sein. Der Erhalt einer ehrenamtlichen Entschädigung, Grenze ist die Übungsleiterpauschale von derzeit 3.000€ jährlich, ist kein Ausschlussgrund.
  • Es müssen mindestens 100 Jahresstunden ehrenamtlicher Tätigkeit geleistet werden.
  • Auch Inhaber der Jugendleiterkarte (Juleica) oder Teilnehmer am freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr und des Bundesfreiwilligendiensts sind berechtigt, auch wenn die Grenzen für Geringverdiener (§2 Abs. 1) überschritten werden.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag online über service-bw stellen. Alternativ erhalten Sie das Antragsformular beim Bürgeramt. Die Ermäßigungen sind Freiwilligkeitsleistungen. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Vergünstigungen besteht nicht.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  1. Ihren Personalausweis und/oder Reisepass, oder eine Geburtsurkunde bei Kindern
  2. für Menschen mit niedrigem Einkommen:
    Nachweis über Einkommen (aktueller Lohn- o. Einkommensteuerbescheid) oder Ihre aktuellen Bescheide über Bezug von Sozialleistungen (beispielsweise Wohngeld, SGBII, SGBXII, Asylbewerberleistungsgesetz)
  3. für Ehrenamtliche (bei der elektronischen Beantragung über service-bw nicht notwendig):
    Einen schriftlichen Antrag, der von einem berechtigten Dritten mit Unterschrift bestätigt worden ist mit dem Nachweis über die 100 geleisteten Ehrenamtsstunden im letzten Jahr. Berechtigte Dritte sind der/die Vorsitzende oder Hauptverantwortliche (Person, die die Organisation rechtswirksam nach außen vertritt) der jeweiligen Organisation, welche die ehrenamtliche Tätigkeit anbietet. Bestätigt werden kann das Engagement von einer Initiative, einem Verein, einer Organisation oder Selbsthilfegruppe aus dem sozialen, kulturellen, ökologischen, politischen, gesundheitlichen, sportlichen, schulischen oder kirchlichen Bereich. Bei mehreren und unterschiedlichen ehrenamtlichen Tätigkeiten muss der Antrag von mehreren Personen bestätigt werden.

Kosten

keine

Hinweise

Der Stadtpass ist nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem Personalausweis oder einem gleichwertigen Ausweisdokument gültig.

Freigabevermerk