Kindertageseinrichtung - Kind für Aufnahme anmelden

Allgemeine Informationen

Eine Liste über die in Biberach bestehenden Kindertageseinrichtungen erhalten Sie auf dem Elternportal.
Kindertageseinrichtungen sind:
- Kinderkrippen,
- Kindergärten (Altersgemischt und Nicht-Altersgemischt)
- Horte

Voraussetzungen

  • Ihr Kind muss vor der Aufnahme ärztlich untersucht werden und eine Impfberatung muss stattfinden.
  • Seit dem 1. März 2020: Sie müssen für Kinder ab einem Jahr nachweisen, dass ein Impfschutzgegen Masern besteht.

Verfahrensablauf

Weitere Informationen zu den einzelnen Kindertageseinrichtungen in Biberach finden Sie auf dem Elternportal. Eine Anmeldung ist nur über das Elternportal möglich. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich. Bitte berücksichtigen Sie die Anmeldefrist. Nach der zentralen Platzvergabe, erhalten Sie eine Rückmeldung, ob Sie einen Platz erhalten haben. Bei einer Zusage schließen Sie einen Aufnahmevertrag mit der Einrichtung ab.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Leitfaden zur Online-Anmeldung über das Elternportal
Häufig gestellte Fragen zur Anmeldung für die Kindertageseinrichtungen in der Stadt Biberach
Aufnahmekriterien und Bewertungspunkte
Benutzungssatzung Kindertageseinrichtungen

Fristen

Werden im Biberach Kommunal veröffentlicht.

Erforderliche Unterlagen

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung und über die ärztliche Impfberatung
  • Nachweis über den Masernschutz: Impfausweis oder ärztliche Bestätigung

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

Kosten

Die Gebühren für die Betreuung sind abhängig von der Betreuungszeit sowie der Anzahl der Kinder in der Familie unter 18 Jahren. Für Einrichtungen freier Träger können zusätzlich Mitgliedsbeiträge anfallen.

Vertiefende Informationen

Wenn Sie sich die Betreuung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht leisten können, können Sie sich an Ihr Jugendamt wenden.

Je nach Einzelfall können Sie dort beantragen, dass Ihnen die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren ermäßigt oder dass sie ganz übernommen werden.

Rechtsgrundlage

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

kein