Hundesteuer - Hund abmelden
Allgemeine Informationen
Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.
Voraussetzungen
Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder Sie haben keinen Hund mehr.
Verfahrensablauf
Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich abmelden.
Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.
Fristen
Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats abmelden, wenn die Gemeinde keine abweichende Frist vorgesehen hat.
Erforderliche Unterlagen
- Hundesteuermarke
Hinweis: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen, beispielsweise bei Tod des Tieres eine Bescheinigung des Tierarztes.
Kosten
in der Regel: keine
Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zeitanteilig zurück.
Hinweise
Ergänzende Hinweise zur Abmeldung von der Hundesteuer
Eine Bescheinigung ist bei Tod des Tieres vorzulegen. Bei Veräußerung oder Abgabe des Hundes sind Name und Anschrift des neuen Halters anzugeben.
Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.
Rechtsgrundlage
§ 9 Absatz 3 Gemeindesteuern in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Rechtsbehelf
Widerspruch
Freigabevermerk
12.06.2025 Finanzministerium Baden-Württemberg, Innenministerium Baden-Württemberg