Gewerbeschwerpunkt am Flugplatz benötigt neues Planungsrecht: Umfangreicher artenschutzrechtlicher Ausgleich

Die Firma Liebherr will ihr Werk neben der Nordwestumfahrung erweitern. Die Stadt will dies ermöglichen, muss dafür aber zunächst neues Planungsrecht schaffen. Der Bauausschuss billigte den Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbeschwerpunkt Flugplatz/ Nordwestumfahrung“ einstimmig, der Gemeinderat schloss sich diesem Votum an. Ab dem 24. November erfolgt nun eine erneute Beteiligung von Behörden und Öffentlichkeit.
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Rathaus Biberach

Der Gemeinderat hatte bereits im Jahr 2022 dem städtebaulichen Rahmenplan zur Weiterentwicklung des Gewerbeschwerpunkts am Flugplatz zugestimmt. Auf dieser Basis wurden Ende vergangenen Jahres die Vorentwürfe zum neuen Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften „Gewerbeschwerpunkt Flugplatz/Nordwestumfahrung“ beschlossen. Der neue Bebauungsplan ersetzt auch zwei für diesen Bereich bislang gültige Bebauungspläne, die aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Lärmkontingentierung aufgehoben werden. Allerdings erst, wenn der neue Bebauungsplan Planreife erlangt hat. Roman Adler, Leiter des Stadtplanungsamts, berichtete im Bauausschuss, dass sich im Zuge des laufenden Aufstellungsverfahrens neue Sachverhalte ergeben hätten. Seitens der Öffentlichkeit wurde bei der erfolgten frühzeitigen Beteiligung ein Wirtschaftsweg innerhalb des Grünzugs Flugplatz/Am Weißen Bild angeregt. Die Arbeiten für den Bau des neuen Grünzugs laufen seit Juni, auch der Wirtschaftsweg wird bereits gebaut. „Massiv beschäftigt“ hat die Verwaltung laut Adler das Thema Artenschutz.

Feldlerche und Kiebitz

Die erfolgte Artenschutzprüfung habe erhebliche Auswirkungen, auf der Fläche seien mehrere geschützte Tierarten gefunden worden. Speziell die Feldlerche und der Kiebitz erforderten umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen. Im Fall der Feldlerche bedeute dies konkret drei Hektar Ausgleichsfläche. „Wir haben diese Flächen, wir schränken dann aber deren landwirtschaftliche Nutzung ein“, erklärte Adler. Der Kiebitz wurde nördlich der Nordwestumfahrung nachgewiesen – eine bedrohte Art mit sehr hohen Standortanforderungen. Laut Adler ist in Stafflangen eine geeignete Ausgleichsfläche gefunden worden. Im Gegensatz zur Feldlerche könne man beim Kiebitz aber nicht grundsätzlich davon ausgehen, dass dieser den neuen Lebensraum auch annimmt. Erst wenn dies nachgewiesen sei, könne im bisherigen Kiebitz-Lebensraum gebaut werden.

Die Fraktionsvertreter erklärten im Bauausschuss, sämtliche Änderungen mitzutragen. Die CDU-Fraktion stehe dem Thema sehr positiv gegenüber, sagte Nico Russ. Die Flächen würden benötigt, der Bedarf sei da. „Wir als Stafflanger freuen uns, den Kiebitz aufnehmen zu können.“ Josef Weber (Grüne) merkte zu den Ausgleichsmaßnahmen an: „Sind wir doch froh, dass diese Arten gefunden wurden.“ Flavia Gutermann (FW) erklärte, dass sich trotz der Änderungen, die ihre Fraktion mittragen könne, an der Intention nichts geändert habe. Es sei aber nicht ideal, wenn landwirtschaftliche Flächen durch die Ausgleichmaßnahmen teilweise nicht mehr als solche genutzt werden könnten.

Hoher Bedarf

Walter Scharch (SPD) ergänzte, dass es an dieser Stelle sinnvoll sei, Arbeitsplätze zu erhalten und neue zu schaffen. Hildegard Ostermeyer betonte, dass es der FDP-Fraktion wichtig sei, in diesem Gewerbegebiet auch kleineren Gewerbebetrieben eine Entwicklungsmöglichkeit zu bieten. Auch diese wünschten sich eine kurze Zeitspanne von der Planung bis zur Realisierung. Lukas Ritzler, Leiter des Amts für Liegenschaften und Wirtschaftsförderung, erklärte auf Nachfrage, dass es für dieses Gebiet derzeit zweieinhalbmal so viel Bedarf wie Flächen gebe.

Im nächsten Schritt werden die Pläne nun abermals ausgelegt, Bürger und Behörden können sich bis zum 23. Dezember äußern. Wenn sich keine Änderungen mit erheblichen Auswirkungen auf die Planung ergeben, soll im Januar die sogenannte Planreife hergestellt werden. Dann können Bauherren Baugesuche einreichen. „Für die betroffenen Firmen ist dies ganz entscheidend“, verdeutlichte Stadtplanungsamtsleiter Adler. Im ersten Quartal kommenden Jahres könnte es zudem zu einer weiteren Offenlage der Pläne kommen. Beschließt der Bundestag eine geplante Novelle des Baugesetzbuchs könnte unter anderem das Thema Lärm nochmals aktuell aufbereitet werden und in die Planung einfließen. Das Satzungsbeschluss ist für das zweite Quartal 2025 geplant.