Einrichtungen steht ab 2025 mehr Geld zur Verfügung: Stadt erhöht Kindergartenbudgets

Die Kindergärten in Biberach erhalten höhere Budgets. Aus diesen können städtische Einrichtungen und Einrichtungen freier Träger beispielsweise Kosten für Fortbildungen, Gebäudereinigung oder den Spiel- und Sachbedarf bestreiten. Nachdem die Budgets letztmals 2019 fortgeschrieben worden waren, machen nun vor allem gestiegene Personal- und Sachkosten die nächste Erhöhung mit Wirkung zum 1. Januar 2025 notwendig. Für die Stadt entstehen dadurch zusätzliche Ausgaben in Höhe von rund 200.000 Euro.
Bild vergrößern: Einer der Räume im Kindergarten Sandgraben.
Den Kindergärten in Biberach werden ab kommendem Jahr höhere Budgets zur Verfügung gestellt.

Im Bereich der Kinderbetreuung wird die finanzielle Ausstattung von Krippen und Kindergärten in Biberach derzeit unterschiedlich geregelt. In den Krippenverträgen werden die Sachkosten auf Grundlage der für das jeweilige Kalenderjahr maßgeblichen, pauschalierten Personalkosten abgerechnet. In den Kindergärtenverträgen sind hingegen Budgets für bestimmte Ausgabengruppen festgeschrieben. Eine Umstellung der 2005 in Kraft getretenen Kindergartenverträge nach dem Muster der Krippenverträge wurde seitens des Gemeinderats im Sinne einer einheitlichen Handhabung bereits angeregt, wird fürs Erste aber nicht zum Tragen kommen.

Wie Kultur- und Bildungsdezernentin Verena Fürgut bei der Vorberatung im Hauptausschuss erklärte, tragen die konfessionellen Träger eine Pauschalierung im Kindergartenbereich nicht mit. Stattdessen sei eine grundlegend andere Abrechnungssystematik anhand eines Mustervertrags vorgeschlagen worden. Da ein Vertragsabschluss in Anbetracht der vielen offenen Punkte und der grundlegend anderen Abrechnungssystematik in den nächsten Monaten nicht realisierbar sei, müssten nun die Kindergartenbudgets ab Januar 2025 erhöht werden. „Der Druck auf die Budgets hat sich in den vergangenen Jahren massiv erhöht“, erklärte Fürgut. Gründe seien unter anderem gestiegene Personal- und Sachkosten sowie die Inflation.

Budgets werden dynamisiert

Die Dezernentin erläuterte, dass allen Budgetneuberechnungen eine Kostensteigerung von zwei Prozent pro Jahr seit 2019 zugrunde gelegt wurde. Mit Ausnahme der Budgets für die Gebäudereinigung und die Unterhaltung der Außenanlagen, bei denen neben der jährlichen Steigerung von zwei Prozent im Jahr 2023 eine einmalige Erhöhung um 15 Prozent berücksichtigt wurde. Für den städtischen Haushalt bedeutet dies Mehrausgaben in Höhe von 199.000 Euro, 155.000 Euro davon entfallen auf die Einrichtungen freier Träger. Im gleichen Zug wurde dem Gemeinderat eine Dynamisierung der Budgets vorgeschlagen. Die Sachkostenbudgets der Kindergärten sollen jährlich angepasst werden. Diese Anpassung orientiert sich an der prozentualen Steigerung der pauschalierten Personalkosten für Krippenverträge. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Sachkosten mit den steigenden Personalkosten Schritt halten und die Kindergärten ausreichend finanzielle Mittel für ihre laufenden Ausgaben zur Verfügung haben.

Die Fraktionsvertreter gaben durchweg grünes Licht. „Wir stimmen natürlich zu“, sagte Lucia Authaler (CDU). Der Basis sei es letztlich egal, ob das Geld über ein Budget oder pauschal zur Verfügung gestellt werde. Anne Vogel (Grüne) sprach von einer „fairen und angemessenen“ Erhöhung der Budgets. „Die Berechnung scheint uns schlüssig“, sagte Stefanie Etzinger (FW). Die Dynamisierung der Budgets bringe Vorteile mit sich und sei hoffentlich auch eine Entlastung für die Verwaltung. Ulrike Wachter (SPD) bezeichnete die Erhöhung als „starkes Signal zur Förderung der frühkindlichen Bildung“. Die Dynamisierung schaffe langfristig Planungssicherheit für die Einrichtungen. Auch Hildegard Ostermeyer (FDP) sprach sich für den Beschlussantrag aus. Dieser umfasste die Zustimmung zu Budgeterhöhung, Budgetdynamisierung und den zusätzlich entstehenden Ausgaben in Höhe von 199.000 Euro. Die Beschlussempfehlung an den Gemeinderat erfolgte einstimmig. Dieser verabschiedete die drei Punkte mit demselben Votum.