Parkmöglichkeiten während des Schützenfestes
Besucherinnen und Besucher des Schützenfests werden gebeten, die Parkangebote in den Tiefgaragen und den Parkhäusern zu nutzen, um die Innenstadt vom Park-Such-Verkehr zu entlasten.
Die Tiefgaragen Stadthalle und Museum sowie die Parkhäuser Ulmer Tor und Wielandpark sind täglich 24 Stunden geöffnet. Die erste Parkstunde in den beiden Tiefgaragen und Parkhäusern ist kostenlos. Danach 80 Cent/30 Minuten, Tageshöchstsatz 6 Euro, ab 19 Uhr bis 7 Uhr liegt der Höchstsatz bei 3 Euro.
Am Schützenmontag, 21. Juli, Schützendienstag, 22. Juli ist die Ein- und Ausfahrt bei den Tiefgaragen Museum und Stadthalle nur bis circa eine Stunde vor Umzugsbeginn möglich. Die Umzüge beginnen am Montag und Dienstag geplant jeweils um 9 Uhr, am Sonntag um 11 Uhr. Die Ein- und Ausfahrten bleiben an den jeweiligen Tagen so lange gesperrt, bis die Ortspolizeibehörde diese wieder freigibt.
Das Parkhaus Wielandpark ist während der Festzüge jederzeit über die Königsbergallee und die Rollinstraße erreichbar. Die Ein- und Ausfahrt beim Parkhaus Ulmer Tor ist ausschließlich über die Eisenbahnstraße zu jeder Zeit möglich.
Das Parkleitsystem wird eine Stunde vor Umzugsbeginn abgeschaltet.
Darüber hinaus werden für die Besucher der Festzüge folgende Parkplätze angeboten, auf die an den Stadteingängen hingewiesen wird.
Beim Festplatz am Gigelberg kann auf dem Parkplatz an der Jahnstraße und in der Gaisentalstraße in Fahrtrichtung Innenstadt geparkt werden. Der Parkplatz an der Jahnstraße wird bewirtschaftet, die Nutzung kostet 6 Euro. Die Anfahrt erfolgt über die Gaisentalstraße. Ausgefahren wird stadtauswärts in Einbahnrichtung über den Grünen Weg. Am Schützenmontag, 21. Juli, findet auf dem Parkplatz in der Jahnstraße das Biberschießen statt. Der Parkplatz kann deshalb erst gegen 16 Uhr zum Parken genutzt werden. Am Freitag, 25. Juli, kann dort ganztägig nicht geparkt werden, da sich der Parkplatz in dem für das Feuerwerk freizuhaltenden Schutzbereich befindet.
Das Parken verkehrswidrig abgestellter Fahrzeuge kann aus Sicherheitsgründen während des Schützenfestes nicht geduldet werden. Dies gilt insbesondere für Fahrzeuge, die auf Geh- und Radwegen, vor Grundstückszufahrten, in Feuerwehrzufahrten, auf Grünflächen, auf Behindertenparkplätzen oder in Straßen, in denen absolute Haltverbote angeordnet wurden, parken.
Die Regelungen sind notwendig, um die Veranstaltungen im Rahmen des Schützenfests durchführen zu können und dabei die Sicherheit zu gewährleisten. Sanktionen wie kostenpflichtige Verwarnungen oder Abschleppmaßnahmen können deshalb erfolgen.