Neue Regelungen für digitale Passbilder und Ausweisdokumente

Für die Beantragung von Ausweisdokumenten wie Personalausweis, Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel und eID-Karte gelten seit 1. Mai neue gesetzliche Regelungen. Diese betreffen den Direktversand sowie die Erstellung biometrischer Lichtbilder. Die Stadtverwaltung weist nochmals auf die wichtigsten Eckdaten hin.

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Rathaus Biberach

  

Seit einigen Wochen dürfen ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für die Beantragung von Ausweisdokumenten genutzt werden. Das Passfoto kann gegen eine bundeseinheitliche Gebühr von 6 Euro eigenständig am Fototerminal im Biberacher Bürgeramt, Matthias-Erzberger-Platz 1, erstellt werden. Hierzu muss man zehn Minuten vor dem gebuchten Termin erscheinen, um ausreichend Zeit für das Foto zu haben.
Alternativ kann das digitale Passfoto bei einem zertifizierten Fotodienstleister angefertigt und auf einem gesicherten elektronischen Weg der Behörde zur Verfügung gestellt werden. Dabei erhält man vom Fotografen einen Beleg mit einem QR-Code. Über diesen Code kann das Bürgeramt das entsprechende Foto aus der Cloud herunterladen. Auf der Website https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ sind entsprechende Fotodienstleister in der Region aufgelistet.

Mit dem Direktversand kann man sich sein Ausweisdokument direkt nach Hause liefern lassen. Hierbei sind einige Dinge zu beachten. So entstehen für diesen Service zusätzlich zur Ausweisgebühr Kosten in Höhe von 15 Euro. Für den Direktversand wird ein weiteres gültiges Ausweisdokument wie ein Personalausweis oder Reisepass benötigt, um sich beim Empfang der Sendung zu identifizieren. Für Ausweisdokumente von Kindern ist der Direktversand nicht möglich. Der Service steht ab dem 16. Geburtstag zur Verfügung, für Reisepässe ab dem 18. Geburtstag. Ebenfalls nicht möglich ist der Direktversand für Ausweisdokumente, die im Express-Verfahren beantragt werden.