Anwohnerbeschwerde erfolgreich: Nächtliches Tempo 30 in der Ulmer Straße
Wie Ordnungsamtsleiterin Anna Kleine- Beek im Bauausschuss erklärte, sei diese Anordnung des Regierungspräsidiums auf eine fundierte Anwohnerbeschwerde zurückzuführen. Eine Beschränkung auf 30 km/h bewirke eine Lärmpegelsenkung um 2,5 dB(A). „Dadurch wird nachts eine spürbare Verbesserung der gesundheitskritischen Situation für die Anwohner erreicht.“ Nachts lägen die Pegelwerte teils über 60 dB(A). Bislang seien die Belange des fließenden Verkehrs höher gewichtet worden. „Hier müssen wir tatsächlich neu gewichten“, sagte Kleine-Beek, die auch auf das Einschreiten der Unteren Verkehrsbehörde verwies. „Wir haben keinen Ermessensspielraum.“
Stadtplanungsamtsleiter Roman Adler ergänzte, die neue Beurteilung des Lärmschwerpunkts Ulmer Straße habe wahrscheinlich Auswirkungen auf das Gesamtkonzept „Lärmaktionsplan“. „Wir haben an anderen Stellen nachts eine ähnliche Situation.“ In Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Tübingen sowie dem Ordnungsamt würden deshalb nun die einzelnen Lärmschwerpunkte nochmals individuell betrachtet und bewertet. Es gelte, Transparenz und Vergleichbarkeit zu schaffen. „Diese Gesamtbetrachtung müssen wir nochmals machen“, sagte Adler. Anschließend bekomme der Gemeinderat die Ergebnisse präsentiert.