Lkw-Durchfahrtsverbot und Tempo 30 nachts ausgeschildert

Der innerstädtische Bereich der B 312 in Biberach ist nun eine Lkw-Verbotszone. Während der gesamten Bauzeit der Riedlinger Straße gilt ein Durchfahrtsverbot. Die entsprechende Beschilderung wurde aktuell umgesetzt. Parallel dazu wurde auch das nächtliche Tempo 30 auf einem Teilabschnitt der Ulmer Straße eingeführt.

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Ab der Einmündung der Bergerhauser Straße auf die Ulmer Straße gilt nachts Tempo 30.

  

Der Biberacher Gemeinderat hatte die probeweise Umsetzung des Lkw-Durchfahrtsverbots bereits vor zwei Jahren beschlossen. Insbesondere die Riedlinger Straße, die Kolpingstraße und die Felsengartenstraße sollen durch diese Maßnahme vom Schwerlastverkehr entlastet werden. Die Umsetzung des Durchfahrtsverbots verzögerte sich aufgrund der Dimension der Sanierung der Riedlinger Straße. Während zum Zeitpunkt des Gemeinderatsbeschlusses noch von einem Baustellenzeitraum von neun Monaten ausgegangen wurde, wird in der Riedlinger Straße nun voraussichtlich bis Ende 2027 gebaut.

Das Durchfahrtsverbot bedeutet konkret, dass der aus Richtung Riedlingen kommende Schwerlastverkehr von der Riedlinger Straße auf die Nord-West-Umfahrung geleitet wird. Lastwagen, die aus Ochsenhausen, Ravensburg oder Ulm kommen, werden ab dem Jordanei auf die Memminger Straße und die Ulmer Straße geführt. Der Anliegerverkehr ist von dieser Regelung nicht betroffen. Auf der Nord-West-Umfahrung werden Lkw-Fahrer zudem darauf hingewiesen, dass eine Zufahrt nach Mittelbiberach über die Riedlinger Straße und den Kreisverkehr an der Mittelbiberacher Steige möglich ist. Parallel zum Lkw-Durchfahrtsverbot greift das Tempolimit von 30 km/h in der Ulmer Straße. Es gilt von 22 bis 6 Uhr im Abschnitt von der Einmündung Bergerhauser Straße bis zur Hausnummer 58 (vor dem stationären Blitzer).

Bild vergrößern: Lkw-Durchfahrtsverbot B312
Aus Richtung Riedlingen werden LKW frühzeitig auf das Durchfahrtsverbot hingewiesen und umgeleitet.