Leitfaden schafft Transparenz für weitere gastronomische Sondernutzungen: Klare Regeln für mehr Außengastronomie

An drei Orten in der Biberacher Innenstadt sind im vergangenen Jahr Pflanzkübel aufgestellt worden, um auf Parkplätzen mehr Außengastronomie zu ermöglichen: am westlichen Marktplatz, in der Bahnhofstraße und in der Consulentengasse. Drei Pilotprojekte, die viele positive Reaktionen hervorriefen. Die Verwaltung hat deshalb einen Leitfaden erarbeitet, der die Verwaltungspraxis dieser gastronomischen Sondernutzungen auf öffentlichen Parkplätzen künftig regelt. „Wir wollen für alle Beteiligten einen klaren Vorgang etablieren“, erklärte Ordnungsamtsleiterin Anna Kleine- Beek im Bauausschuss, der den Leitfaden zustimmend zur Kenntnis nahm.
Bild vergrößern: 1. Pflanzkübel umrahmen die Außengastronomiefläche beim Gasthaus »Zum Scharfen Eck«. 2. Die neue Außengastronomiefläche vor den Lokalen »Tweety« und »Zum Goldenen Rebstock« in der Consulentengasse. 3. Auch am westlichen Marktplatz vor der Bäckerei Zoll wurde zusätzliche Außengastronomiefläche eingegrünt.
1. Pflanzkübel umrahmen die Außengastronomiefläche beim Gasthaus »Zum Scharfen Eck«. 2. Die neue Außengastronomiefläche vor den Lokalen »Tweety« und »Zum Goldenen Rebstock« in der Consulentengasse. 3. Auch am westlichen Marktplatz vor der Bäckerei Zoll wurde zusätzliche Außengastronomiefläche eingegrünt.

Auch aus Sicht des Ordnungsamts hätten die drei genannten Beispiele sehr gut funktioniert, betonte Kleine-Beek. Das Stadtbild sei aufgewertet und mehr Aufenthaltsqualität geschaffen worden. Derzeit fehle es bei der Erteilung dieser gastronomischen Sondernutzungen allerdings an Transparenz und Gradlinigkeit. Hier soll der Leitfaden von nun an Abhilfe schaffen und für eine rasche Umsetzung der temporären Lösungen sorgen. Er beinhaltet die rechtlichen und gestalterischen Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis. Dazu gehört beispielsweise, dass maximal vier öffentliche Parkplätze in Anspruch genommen werden können und der beantragte Zeitraum zwischen dem 1. April und dem 30. September liegen muss. Wie die Ordnungsamtsleiterin ausführte, prüfe man im Vorfeld die Nutzungsinteressen aller Innenstadtakteure. In der Regel werde die Erlaubnis erteilt, wenn keine straßenverkehrsrechtlichen oder sonstigen Belange entgegenstünden.

Der Leitfaden wurde von den Räten ausschließlich positiv bewertet. Rudolf Brüggemann (Grüne) sagte, dass mehr Außengastronomie für eine höhere Aufenthaltsqualität und letztlich für eine attraktivere Innenstadt sorge. „Wir hoffen deshalb auf Anträge aus der Gastronomie.“ Die Regelung sei eine gute Möglichkeit, das Stadtbild aufzuwerten und lebendig zu gestalten, sagte Claudia Reisch (FW). Sie erkundigte sich, ob bereits weitere Anträge vorliegen. Walter Scharch (SPD) begrüßte die transparente und einheitliche Regelung. Er bat die Verwaltung darum, die Anträge „wohlwollend zu begleiten“. Günter Warth (FDP) erklärte volle Zustimmung, bedauerte aber, dass im vergangenen Jahr nicht alle zusätzlichen Außengastronomieflächen auch durchgängig als solche genutzt worden seien. Er würde eine gewisse Verbindlichkeit begrüßen. Die Stadt investiere schließlich auch in diese Flächen. „Der Leitfaden schafft Transparenz beim Entscheidungsprozess“, ordnete Paul Lahode (CDU) ein. Weitere gastronomische Angebote im Außenbereich würden dadurch gefordert und gefördert. „Das sorgt auch in anderen Bereichen für mehr Nutzungsfrequenz.“

Weitere Anfragen

Anna Kleine-Beek berichtete, dass es in der Tat weitere Anfragen aus der Gastronomie gebe, konkret in der Pfluggasse und im Bereich des Viehmarktplatzes. Auf die Anmerkung von Günter Warth entgegnete sie, dass eine entsprechende Nutzung der genehmigten Flächen nicht garantiert werden könne. Beispielsweise könnten Personalengpässe auch kurzfristig dazu führen, dass das außengastronomische Angebot eingeschränkt werden müsse.