Informationen zur Bundestagswahl

Am 23. Februar findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Die Wahlbenachrichtigung wird allen Wahlberechtigten ab 22. Januar zugestellt. Mit dem Versand von Briefwahlunterlagen kann allerdings erst ab 7. Februar begonnen werden.

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Wahlinformationen

  

Bei der Bundestagswahl sind alle deutschen Staatsangehörigen wahlberechtigt, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten (23. November 2024) in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben. Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der Bundestagswahl ist ferner, dass Wahlberechtigte ins Wählerverzeichnis eingetragen sind. Wahlberechtigte, die am 12. Januar (Stichtag) ihren Hauptwohnsitz im Biberacher Gemeindegebiet haben, werden automatisch in das Wählerverzeichnis der Stadt Biberach eingetragen. Sie erhalten zwischen dem 22. Januar und spätestens bis 2. Februar per Post ihre Wahlbenachrichtigung.

Zuzug nach Biberach
Wahlberechtigte, die zwischen dem 13. Januar und dem 2. Februar nach Biberach ziehen und hier ihre Hauptwohnung anmelden, bleiben im Wählerverzeichnis der Wegzugsgemeinde eingetragen, bekommen also an ihre bisherige Adresse ihre Wahlbenachrichtigung geschickt. Wer trotzdem in Biberach wählen möchte, muss bis spätestens 2. Februar einen Antrag stellen. Das Antragsformular kann zu den allgemeinen Öffnungszeiten bei der Wahlstelle im Rathaus, Zimmer 106, abgeholt werden und muss bis spätestens 2. Februar wieder dort eingehen. Nach dem 2. Februar bleiben Wahlberechtigte im Wählerverzeichnis ihrer Wegzugsgemeinde eingetragen, können also nur dort ins Wahllokal, beziehungsweise dort Briefwahl beantragen.

Ummeldung innerhalb der Gemeinde
Zieht eine wahlberechtigte Person innerhalb Biberachs um, ändert sich der Wahlbezirk nicht. Die Wahlbenachrichtigung wurde dann an die Adresse gesendet, für die die Person am 12. Januar gemeldet war. In diesem Fall kann es vorkommen, dass die Wahlbenachrichtigung nicht mehr zugestellt werden kann. Auch wenn ein Nachsendeauftrag besteht, werden nicht zustellbare Wahlbenachrichtigungen an die Stadtverwaltung zurückgeschickt. Personen, die innerhalb Biberachs umziehen und keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich daher mit der Wahlstelle in Verbindung setzen.

Wegzug aus Biberach
Wahlberechtigte, die nach dem 12. Januar in eine andere Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland ziehen, bleiben im Wählerverzeichnis der Stadt Biberach eingetragen, es sei denn, sie beantragen bis 2. Februar an ihrem neuen Wohnort, ins dortige Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden. Eine Abmeldung ins Ausland hat keinen Einfluss auf das Wahlrecht. Der Wahlberechtigte bleibt im Wählerverzeichnis eingetragen.

Änderung bei den Wahllokalen
Die Wahlbenachrichtigung informiert über die Eintragung ins Wählerverzeichnis und darüber, in welchem Wahllokal die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben können. Die Stadtverwaltung bittet darum, diese Angaben genau zu prüfen: Gegenüber der Kommunalwahl im Juni 2024 gibt es eine Änderung in Mettenberg. Das Wahllokal befindet sich bei dieser Wahl nicht in der Mehrzweckhalle, sondern im Kindergarten Mettenberg in der Laupertshauser Straße 50.

Auch Wahlberechtigte im Talfeld sollten einen genauen Blick auf ihre Wahlbenachrichtigung werfen, da sich die Wahllokale Kindergarten und Kinderkrippe Talfeld direkt nebeneinander befinden.

Briefwahl
Wer am Wahltag verreist ist oder keine Möglichkeit hat, ins Wahllokal zu gehen, kann Briefwahl beantragen. Am einfachsten geht dies mit dem Antrag, der sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet. Dort ist auch ein QR-Code abgedruckt, mit dem über Mobilgeräte wie Smartphone oder Tablet Briefwahlunterlagen beantragt werden können.

Wahlberechtigte, die vor Erhalt ihrer Wahlbenachrichtigung verreisen, können auch bereits jetzt die Briefwahlunterlagen per E-Mail (s.behringer@biberach-riss.de) beantragen. Hierzu müssen Anschrift in Biberach, Geburtsdatum, sowie die Versandanschrift angegeben werden.

Mit dem Versand von Briefwahlunterlagen kann frühestens ab 7. Februar begonnen werden. Vorher liegen die Stimmzettel noch nicht vor.

Aufgrund der kurzen Fristen empfiehlt die Stadtverwaltung den Gang ins Wahllokal.

Information:
Fragen zur Bundestagswahl beantwortet die Wahlstelle der Stadt Biberach, Florian Achberger, Telefon 51-251 oder E-Mail an f.achberger@biberach-riss.de.