Zahl der Hunde im Stadtgebiet deutlich gestiegen : Höhere Hundesteuersätze ab 2026

Auf Hundehalter kommen in Biberach ab 2026 höhere Steuern zu. Diese Entscheidung traf der Gemeinderat einstimmig. Ein Grund ist die gestiegene Zahl an Hunden im Stadtgebiet. 2019 waren noch 906 Hunde gemeldet, 2024 waren es bereits 1.019. Ein Anstieg von rund 12,5 Prozent. Für die Stadt erhöht sich dadurch auch der Aufwand, beispielsweise bei der Entsorgung von Hundekotbeuteln, die im Grünen landen. Künftig kostet die Steuer für den ersten Hund 144 Euro. Bislang waren es 120 Euro.

Bild vergrößern: Hauptausschuss-hundesteuer-sino-Foto_andreas-berger Bild: © Andreas Berger
Hund Sino trägt wie vorgeschrieben seine Hundesteuermarke.

  

Zur Eindämmung der Hundehaltung erfolgt zudem die progressive Besteuerung eines weiteren Hundes im Haushalt. Dies schlägt ab nächstem Jahr mit 288 Euro für jeden weiteren Hund zu Buche, derzeit sind es 240 Euro. Weiterhin werden die Steuersätze für Kampfhunde von 780 Euro jährlich auf 840 Euro angehoben. Ein weiterer Kampfhund lag bisher bei 1.560 Euro und kostet ab 2026 1.800 Euro. Damit ist auch der von Kampfhunden ausgehenden höheren Gefahr Rechnung getragen. Die Steuer bei Zwingerhunden erhöht sich von 360 Euro auf 432 Euro. Hochgerechnet mit den zum 1. Juli dieses Jahres gemeldeten Hunden ergeben sich für die Stadt so voraussichtliche Mehreinnahmen von knapp 25.000 Euro. Erhöht wird in diesem Zusammenhang auch die Verwaltungsgebühr für die Ersatz-Hundemarke beziehungsweise eine nicht zurückgegebene Marke. Sie wird von zehn auf 20 Euro verdoppelt. Damit soll der damit verbundene Verwaltungsaufwand zumindest anteilig finanziert werden.

Kämmerin Margit Leonhardt ließ anklingen, dass möglicherweise auch Ulm und Ravensburg die Hundesteuer erhöhen: „Einer muss aus der Deckung gehen, die anderen folgen meist.“ Eine Ermäßigung für bestimmte Gruppen sei rechtlich nicht möglich. Die Hundesteuer sei eine Pflichtsteuer.

Ein Antrag der Grünen-Fraktion, dass für Qualzuchten der gleiche Steuersatz wie für Kampfhunde gelten soll, fand im Hauptausschuss keine Mehrheit. Zustimmung gab es hingegen für den zweiten Antrag der Grünen, dass Halter, die einen Hund aus dem Tierheim holen, nach Ablauf des ersten Jahres auf Antrag 50 statt der bisherigen 25 Prozent an Hundesteuer zurückbekommen. Das Votum für die neue Hundesteuersatzung fiel bei einer Enthaltung einstimmig aus. Dem folgte der Gemeinderat bei drei Enthaltungen der FDP-Fraktion.