Bauausschuss stimmt Vorentwurfsplanung zu – Straßenbau soll 9,5 Millionen Euro kosten: GV Blosenberg: Baubeginn frühestens 2027
Sie soll das Talfeld mit dem Gewerbegebiet Aspach verbinden und die Lärmschwerpunkte Bergerhauser Straße und Ulmer Straße entlasten: die Gemeindeverbindungsstraße (GV) Blosenberg. Nachdem zwischenzeitlich auch detaillierte Kenntnisse zum Hochwasser- und Starkregenschutz im Bereich des Mettenberger Bachs vorliegen, wurde im Bauausschuss jüngst die Vorentwurfsplanung präsentiert. Diese geht von Kosten in Höhe von 9,5 Millionen Euro für den Straßenbau aus. Die Mitglieder des Bauausschusses stimmten der Planung mehrheitlich zu. Die finale Beschlussfassung erfolgt voraussichtlich im Oktober im Gemeinderat. Zuvor soll noch am 15. Oktober der Ortschaftsrat Mettenberg gehört werden.
Dass die Kreuzung der neuen GV Blosenberg mit der Ulmer Straße und der Hubertus-Liebrecht-Straße einen sogenannten Turbokreisverkehr erhält, hatte der Gemeinderat bereits Ende vergangenen Jahres entschieden. In den vergangenen Monaten wurde die Vorentwurfsplanung für das Gesamtprojekt weiterentwickelt, parallel dazu erfolgten umfangreiche Untersuchungen zum Hochwasser- und Starkregenschutz. „Auf Grundlage dieses Vorentwurfs können wir nun in den Planungsprozess einsteigen“, erklärte Baubürgermeister Christian Kuhlmann im Bauausschuss.
Tiefbauamtsleiter Peter Münsch verdeutlichte nochmals die Notwendigkeit dieses Infrastrukturprojekts. Der Neubau entlaste nicht nur die innerstädtischen Straßen, allen voran die Kreuzung Bergerhauser Straße/Ulmer Straße, sondern erhöhe auch die Wirksamkeit des geplanten B 30-Aufstiegs. „Die Verkehrswirksamkeit ist nachgewiesen.“ Die 1,45 Kilometer lange GV Blosenberg führe als „Querspange“ von der Mettenberger Straße bis zur Ulmer Straße. An beiden Kreuzungspunkten der neuen Straße sind Kreisverkehre vorgesehen; ein „Turbokreisverkehr“ an der Ulmer Straße (Durchmesser 52 Meter) mit einer Unterführung für Fußgänger und Radfahrer, ein Kreisverkehr an der Mettenberger Straße (Durchmesser 36 Meter) mit barrierefreien Querungsmöglichkeiten in allen vier angeschlossenen Straßenästen.
Neben dem Trassenverlauf wurde zuletzt auch das Einzugsgebiet des Mettenberger Bachs näher betrachtet. Dabei zeigte sich, dass aus dem Talfeld größere Wassermengen in Richtung des Tobels „Am Blosenberg“ und von dort weiter zur Wohnsiedlung „Röhrenöschle“ fließen. Auch im angrenzenden Bereich der Ulmer Straße können sich größere Wassermengen anstauen und im Gewerbegebiet Aspach für Überflutungen sorgen. Wie sich die neue GV Blosenberg darauf auswirkt, wurde bei einer zweiten Untersuchung genauer unter die Lupe genommen. Entlang der Straße können künftig die Wassermengen aus dem Bereich Talfeld und große Teile des natürlichen Einzugsgebiets in Richtung Ulmer Straße abgeleitet werden. „Dort ist dann ein zentrales Hochwasserrückhaltebecken erforderlich“, erklärte Peter Münsch. Dadurch würde das Gewerbe- und Industriegebiet besser geschützt. Das Einzugsgebiet des Tobels „Am Blosenberg“ werde entlastet, für das „Röhrenöschle“ reduziere sich die Gefahr von Überflutungen. „Es geht hier nicht nur um eine neue Straße, sondern auch konkret um Hochwasserschutz“, verdeutlichte der Tiefbauamtsleiter.
Frühzeitige Flurneuordnung
Die Kostenschätzung für die neue Gemeindeverbindungsstraße beläuft sich auf 9,5 Millionen Euro, die Hälfte davon dürfte über das Landesgemeindefinanzierungsgesetz gefördert werden. Was Hochwasser- und Starkregenschutz kosten, kann derzeit noch nicht beziffert werden. Offen ist ebenso, wie lange die notwendige Flurneuordnung dauert. Baubürgermeister Kuhlmann kündigte jedoch eine frühzeitige Einleitung des Verfahrens an. Als frühestmöglichen Baubeginn nennt die Verwaltung in ihrem Zeitplan September 2027, ein mögliches Bauende wäre in diesem Fall im Oktober 2029.
Die Fraktionen bewerteten die fortgeschrittene Planung unterschiedlich. „Wir brauchen diese Straße als wichtiges strategisches Infrastrukturprojekt“, sagte Oliver Lukner (FDP). Finanziell sei es kein Schnäppchen, „aber das ist es uns Wert“. Der Zeitplan für eine mögliche Fertigstellung Ende 2029 sei straff. Für vom Verkehrslärm Betroffene sei dies aber noch ein langer Zeitraum. Friedrich Kolesch (CDU) merkte an, dass man bei diesem Projekt, das auf einen CDU-Antrag aus dem Jahr 2002 zurückzuführen sei, keinen weiteren Verzug brauchen könne. Die Maßnahme sei „Menschenschutz pur“. Wer für Lärmschutz und Tempo 30 sei, müsse auch für die GV Blosenberg sein. Zur Planung regte er an, den Fuß- und Radweg entlang der neuen Straße nicht nach zwei Dritteln in das landwirtschaftliche Wegenetz zu überführen, sondern diesen bis an den Kreisverkehr an der Mettenberger Straße zu bauen. Baubürgermeister Kuhlmann erklärte, diese Anregung gerne aufzunehmen. Bislang sei der Weg aus Kostengründen nicht durchgängig geplant gewesen.
Die Grünen-Fraktion sehe die Straße nach wie vor „sehr kritisch“, sagte Silvia Sonntag. Sie bemängelte, dass der Mettenberger Ortschaftsrat erst nach dem Gemeinderat einbezogen werde. B 30-Aufstieg und GV Blosenberg bedeuteten „zwei sehr starke Eingriffe in den Rißhang“. Sonntag plädierte dafür, erst die Wirkung des Aufstiegs abzuwarten, um dann zu beurteilen, ob man die Gemeindeverbindungsstraße überhaupt brauche. Lärmschutz könne überdies mit Tempo 30 geregelt werden. Für die Freien Wähler erklärte Flavia Gutermann, sie sei gespannt auf die Bürgerbeteiligung und die Flur
neuordnung. Den Zeitplan bezeichnete sie als ambitioniert. „Uns ist bewusst, dass die Straße ein großer Eingriff in die Landschaft ist“, so Gutermann. „Aber die Vorteile überwiegen.“
Constantin Ruppel (SPD) erklärte, seine Fraktion stehe dem Ganzen „größtenteils kritisch“ gegenüber. Die Entlastung für die Ulmer Straße sei zwar positiv, es sei jedoch eine Verlagerung des Problems in Richtung Mettenberg zu befürchten. In Zeiten, in denen der Individualverkehr reduziert werden soll, stelle er sich die Frage, wie zeitgemäß das Projekt sei. „Für mich klingt es mehr nach 1999 als nach 2029.“
Bürgerinformation im Frühjahr
Zum mehrfach angesprochenen Zeitplan erklärte Peter Münsch, dass dieser auf einem Verfahren ohne Klagen basiere. Werde geklagt, verzögere sich das Projekt. Die nächsten Schritte sind unter anderem eine Baugrunderkundung, die Fortschreibung der Verkehrsgutachten sowie die Planungen des Hochwasserschutzes (bis Genehmigungsplanung) und des Straßenbaus (bis Entwurfsplanung). Eine erste Bürgerinformation und Eigentümergespräche in Vorbereitung der Flurneuordnung sollen ab März kommenden Jahres erfolgen.
Die Mitglieder des Bauausschusses stimmten am Ende mit 8:5 Stimmen der Vorentwurfsplanung zu. Die Verwaltung kann, so der Gemeinderat im Oktober zustimmt, weitere Planungsleistungen und Gutachten vergeben.