Sicherheit: Funkenfeuer: Beim Abbrennen sind Regeln zu beachten
Am Funkensonntag, der dieses Jahr auf den 22. Februar fällt, werden traditionell wieder vielerorts Funkenfeuer entzündet, um dem Winter den Garaus zu machen. Dabei sind Umwelt- und Brandschutz zu beachten.
Es dürfen beim Funkenfeuer nur zulässige Brennstoffe verbrannt werden. Das Verbrennen etwa von Abfällen ist strafrechtlich relevant und führt zur Anzeige. Die Beachtung der Regeln trägt dazu bei, dieses schöne Brauchtum zu erhalten.
Vor dem Anzünden des Funkens muss überprüft werden, ob sich Tiere, beispielsweise junge Hasen, im Funken befinden. Sie müssen herausgeholt werden. Verbrannt werden darf naturbelassenes, unbehandeltes Holz wie Christbäume, Gehölzschnitt, Baumreisig, Reisigstangen aus Durchforstungen und Ähnliches, auch trockenes Stroh.
Nicht verbrannt werden dürfen Altöl, Autoreifen, mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz (PCP, Lindan, salz- oder teerölhaltig), Matratzen, Möbel, Spanplatten, bedruckte Pappe und Zeitungen, Plastikabfälle und Styropor. Beim Verbrennen solcher Materialien entstehen Schadstoffe wie etwa Benzpyren, Dioxine, Furane, Formaldehyd oder Phenol.
Beim Standort des Funkens sind folgende Mindestabstände einzuhalten: 50 Meter zur nächsten Wohnbebauung, 50 Meter zu Baumbeständen, 100 Meter zu Bundes-, Land- und Kreisstraßen. Bei starkem Wind in Richtung Wohnbebauung oder beispielsweise Wäldern darf der Funken nicht abgebrannt werden. Die Funkenplätze sollten nur kurze Zeit vor dem Funkensonntag für eine Anlieferung von geeignetem Holz- und Reisigmaterial bereitgestellt werden. Damit soll eine bessere Kontrolle über die Anlieferung sichergestellt werden. Die Rückstände (Asche, verkohlte Holzreste) sind innerhalb von 14 Tagen ordnungsgemäß zu entsorgen.
Funken beim Ordnungsamt anmelden
Wer einen Funken veranstaltet, muss dies dem städtischen Ordnungsamt spätestens zwei Wochen vorher anzeigen, damit die örtliche Feuerwehr aus Vorsorgegründen informiert werden kann. Dabei ist unter anderem der genaue Standort des Funkens anzugeben. Das Ordnungsamt ist telefonisch unter 07351/51-574 sowie per E-Mail an ordnungsamt@biberach-riss.de erreichbar.