Autohaus Moll braucht mehr Fläche: Erweiterungspläne lösen viele Reaktionen aus
Aus den Unterlagen zur Bebauungsplanänderung geht hervor, dass das Autohaus mit der angestrebten Erweiterung entlang der B 312 auf die Elektroauto-Nachfrage reagieren will und deshalb mehr Fläche benötigt. Der Schritt biete zudem die Chance, den Standort am südlichen Stadtrand strategisch zu stärken und sich frühzeitig auf zukünftige Entwicklungen im Automobilmarkt vorzubereiten. „Die bislang landwirtschaftlich genutzte Fläche gehört schon der Firma, wir stellen nur das Planungsrecht bereit“, erklärte Stadtplanungsamtsleiter Roman Adler im Bauausschuss. Dieser befasste sich mit den Stellungnahmen, die bei der frühzeitigen Beteiligung zur Änderung des Bebauungsplans eingegangen waren. „In der Nachbarschaft hat das Vorhaben für erhebliche Diskussionen gesorgt“, berichtete Adler. Unter anderem war ein von 74 Personen gezeichnetes Schreiben abgegeben worden. „Die meisten der dort aufgegriffenen Themen sind aber nicht für den Bebauungsplan relevant.“
Kritik an Schleichverkehr
Der überwiegende Teil der Einwendungen bezog sich auf die allgemeine Verkehrssituation in der Haldenstraße, derer sich die Verwaltung in Abstimmung mit der Unteren Verkehrsbehörde aber ebenfalls annahm. Im Mittelpunkt der Anwohner-Kritik stand der Schleichverkehr über das Betriebsgelände der Firma Moll. Sowohl die Waldseer Straße als auch die Haldenstraße enden auf Höhe des Autohauses als Sackgasse. Laut den Anwohnern wird das Betriebsgelände von manchen dazu genutzt, diese Sackgassen zu umgehen und schneller auf die Bundesstraße zu gelangen. Roman Adler erklärte, dass mit der Firma Moll über eine Schrankenanlage gesprochen worden sei, um diese Situationen zu verhindern. Thematisiert beziehungsweise gefordert wurde seitens der Anwohner auch die Beibehaltung der landwirtschaftlichen Fläche. Dies sei ihnen vor rund 30 Jahren mündlich versprochen worden. Roman Adler erklärte, dass hierzu nichts in den Unterlagen zu finden sei. Aber bereits der Aufstellungsbeschluss verdeutliche, dass sich das Planungsziel im Lauf der Jahrzehnte verändert habe. Auf die eingegangenen Bedenken wurde im Planentwurf nun teilweise reagiert. So wurde das Baufenster reduziert. Die zulässige Gebäudehöhe sowie die Art der Nutzung als eingeschränktes Gewerbe bleiben gleich wie bei der aktuell gültigen Fassung des Bebauungsplans. Im Bereich der bisherigen landwirtschaftlichen Fläche sind nur Stellflächen und Nebenanlagen zulässig, keine Hauptgebäude. Ein zehn Meter breiter Grünstreifen soll als Übergang zur angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche dienen. Außerdem soll ein Zufahrtsverbot im Bereich der Erweiterungsflächen und in einem Teilstück der Haldenstraße weiteren Zu- und Abfahrtsverkehr vermeiden.
Plan wird ausgelegt
Roman Adler bestätigte, dass dieses Thema „unheimlich aufgeladen“ sei. Es werde versucht, neben dem Bebauungsplanverfahren „so viele Themen wie möglich zu befrieden“. Hierfür müsse auch das Autohaus in die Pflicht genommen werden. Nicht weil es Auslöser für alle Probleme sei, jedoch mit Blick auf die Schleichverkehre, die nur vom Unternehmen gelöst werden könnten. Der Bauausschuss billigte die Abwägungsvorschlage zu den eingegangenen Stellungnahmen und die öffentliche Auslegung des geänderten Bebauungsplanentwurfs einstimmig. Der Gemeinderat folgte diesem Votum. Der Satzungsbeschluss ist für Anfang 2026 vorgesehen.