Einzelhandelskonzept der Stadt Biberach wird fortgeschrieben
Die Stadt Biberach verfolgt seit Jahren ein konsequentes Leitbild zur Entwicklung der städtischen Einzelhandelsstrukturen. Priorität hat die Innenstadtentwicklung. Fachliche Grundlage hierfür ist das Einzelhandelskonzept. Dieses definiert die Liste zur Abgrenzung sogenannter zentrenrelevanter und nicht-zentrenrelevanter Sortiment und legt zentrale Versorgungsbereiche in der Innenstadt fest, was auch in Bebauungsplanverfahren abwägungsrelevant wird. Die Kommunalberatung GMA hat das Biberacher Einzelhandelskonzept jetzt aktualisiert und fortgeschrieben.
Das Einzelhandelskonzept ist kein neues Instrument in Biberach, die Anfänge reichen bis in die 1990er-Jahre zurück. Wohl aber eines, das überarbeitet werden muss. Manche Sortimentslisten sind veraltet, Stadtplanungsamtsleiter Roman Adler verwies bei der Vorberatung im Bauausschuss zudem auf Schlupflöcher, die es zu schließen gelte. „Dadurch wollen wir die Innenstadt weiter stärken.“
Auch Gerhard Beck von der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung (GMA) unterstrich, wie wichtig die Fortschreibung dieses übergeordneten Leitbilds ist. Allein schon aufgrund der derzeitigen Situation im Einzelhandel. „Die Entwicklung macht Sorgen, das Wachstum der vergangenen Jahre ist vorbei.“ Im besten Fall stagniere die Einzelhandels-Funktion in der Innenstadt. Einzig der Lebensmittel-Einzelhandel verzeichne eine positive Entwicklung. In allen anderen Bereichen müsse das bereits Vorhandene weiterentwickelt werden.
Beck verdeutlichte: „Das, was wir haben, müssen wir zusammenhalten.“ Der Einzelhandelsbestand in Biberach verfüge über rund 70.000 Quadratmeter Gesamtverkaufsfläche. Davon entfielen knapp 20.000 Quadratmeter Verkaufsfläche auf die Innenstadt. Biberach besitze noch eine „gesunde Struktur“, an der ein oder anderen Stelle müsse man sich aber über Nachnutzungen Gedanken machen.
Beck äußerte die Hoffnung, dass der Einzelhandel auch in Zukunft eine tragende Rolle in der Innenstadt einnehme. Er werde aber nicht alle Flächen belegen können. Der Nutzungsmix aus Gastronomie, Dienstleistungen, öffentlichen und medizinischen Einrichtungen sowie Wohnraum müsse stimmen.
Aktualisierte Sortimentsliste
Wichtig sei dafür die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs. „Wir wollen den Einzelhandel in der Innenstadt konzentrieren – zumindest jenen, der zentrenrelevant ist.“ Ein Kernpunkt des Einzelhandelskonzepts ist die Definition des zentralen Versorgungsbereichs in der Innenstadt. Beck dazu: „Dieser ist in Biberach relativ leicht festzulegen.“
Punkt zwei ist die Sortimentsliste, aufgeteilt in die Kriterien nahversorgungsrelevant, zentrenrelevant, nicht-zentrenrelevant. Nicht-zentrenrelevant sind laut Einzelhandelskonzept solche Sortimente, „die in zentralen Versorgungsbereichen wegen nur geringer Frequenzwirkung kaum Synergieeffekte hervorrufen.
Das Angebot von solchen Sortimenten an städtebaulich nicht integrierten Standorten an der Peripherie bewirkt daher in der Regel keine Gefährdung für die zentralen Lagen.“ Dazu gehören beispielsweise Bau-, Heimwerker- und Gartenartikel sowie Elektrogroßgeräte. Diese Sortimentsliste wurde nun aktualisiert. „Es gibt aber nicht mehr so viel Spielraum, vieles gibt der Regionalplan bereits vor“, erklärte Beck.
Die Fraktionsvertreter äußerten sich positiv über das fortgeschriebene Einzelhandelskonzept.
Die Fortschreibung stelle keine wesentliche Veränderung dar, sagte Petra Romer-Aschenbrenner (CDU), entscheidend sei die aktualisierte Sortimentsliste. Bei den sogenannten Ergänzungsstandorten – großflächige Anbieter des nicht-zentrenrelevanten Einzelhandels sind außer in zentralen Versorgungsbereichen auch in entsprechend ausgewiesenen Sondergebieten zulässig – plädierte sie für Einzelfallentscheidungen. In Biberach betrifft dies die Bereiche Waldseer Straße/Leipzigstraße, Ulmer Straße, Freiburger Straße und Obere Stegwiesen.
Bei der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs stellte Romer-Aschenbrenner zudem den Antrag, das einzige dort außerhalb des Innenstadtrings berücksichtigte Gebiet (ZOB/Bahnhof) wieder herauszunehmen. „Wir wollen grundsätzlich etwas strikter sein, im Einzelfall können wir immer noch zustimmen.“
Josef Weber (Grüne) unterstrich die Bedeutung des Konzepts. „Es ist für unsere schöne Stadt unglaublich wichtig.“ Man solle aber nicht zu viel verbieten und die Handhabung flexibel gestalten können. Zum geplanten Wohngebiet auf dem Hirschberg merkte Weber an, dass es hier eine fußläufig zu erreichende Nahversorgung brauche.
Auch Flavia Gutermann (FW) begrüßte das Vorgehen. „Wir alle genießen unsere Innenstadt“, sagte sie. „Aber ohne Regeln hat sie es noch schwerer als ohnehin schon.“
Constantin Ruppel (SPD) bezeichnete das Konzept als „grundsätzlich sehr gut“. Er erkundigte sich nach einer genauen Aufschlüsselung von leerstehenden Gebäuden und Flächen.
Günter Warth (FDP) bescheinigte dem Konzept eine „Schutzfunktion“, die in Biberach bereits zum Tragen gekommen sei. Er kritisierte in diesem Zusammenhang die Ansiedlung des Drogeriemarkts dm im Kaufland-Komplex. „Für unsere Innenstadt-Frequenz ist das nicht von Vorteil.“
Etwa 20 Leerstände
Zur Frage nach den Leerständen erklärte GMA-Vertreter Beck, dass circa 20 Stück in der Biberacher Innenstadt erfasst worden seien – seiner Einschätzung nach eine vergleichsweise überschaubare Zahl. In anderen Städten ähnlicher Größe seien es oft deutlich mehr, in Bautzen (Sachsen) beispielsweise 70. „Kritisch wird es, wenn sich Leerstände in einzelnen Lagen konzentrieren.“
Bei der Kaufland-Sanierung werde auf den bisherigen Bebauungsplan zurückgegriffen, es gelte Bestandsschutz. „Als Neubauprojekt wäre das in dieser Form nicht mehr möglich gewesen.“
Der CDU-Antrag, das zentrenrelevante Sortiment innerhalb des Rings zu belassen, wurde im Bauausschuss bei zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen angenommen. Das fortgeschriebene Einzelhandelskonzept wurde einstimmig beschlossen. Der Gemeinderat bekräftigte das Votum bei zwei Enthaltungen aus Reihen der SPD-Fraktion einstimmig.