Gesplittete Abwassergebühr: Eigentümer müssen Änderungen bei versiegelten Flächen melden

Seit dem Jahr 2010 sind die Flächen eines Grundstücks, die in öffentliche Abwasseranlagen entwässert werden, Bestandteil der Verbrauchsabrechnung. Alle Eigentümer sind verpflichtet, Änderungen von mehr als fünf Quadratmetern bei den angeschlossenen versiegelten Flächen innerhalb eines Monats zu melden.
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Rathaus Biberach

  

Änderungen werden ab dem Zeitpunkt gebührenwirksam, zu dem die Fläche fertig gestellt beziehungsweise in Betrieb genommen wurde. Wer falsche Angaben macht oder Veränderungen verschweigt, erfüllt den Tatbestand der Abgabenhinterziehung.

Folgende Veränderungen können die Größe versiegelter Flächen erhöhen: Neubauten, Hausanbauten, Gartenlauben, Garagen, Carports oder ähnliche bauliche Änderungen. Ebenso Veränderungen bei Hofzufahrten, Terrassenflächen, Parkplätzen oder sonstigen befestigten Flächen, die ober- oder unterirdisch in öffentliche Abwasseranlagen, beispielsweise Kanäle, Versickerungsbecken et cetera, entwässert werden.

Grundstückseigentümer werden gebeten, alle Veränderungen, die sich ergeben haben, der Stadt zu melden. Die Änderungen nehmen Alexandra Markieton und Pia Maslowski vom Eigenbetrieb Stadtentwässerung Biberach entgegen, Telefon 07351/51-646 und -757, E-Mail stadtentwaesserung@biberach-riss.de. Sie beantworten auch Fragen zum Thema.