E-Scooter: Abstellen nur in Parkzonen erlaubt

E-Scooter: Abstellen nur in Parkzonen erlaubt

Seit einigen Wochen bietet der Anbieter „Zeus“ in Biberach ein neues E-Scooter-Sharing an. Die Biberacher Stadtverwaltung möchte die Nutzerinnen und Nutzer nochmals daran erinnern, die Scooter ausschließlich in den definierten Parkzonen abzustellen. Aktuell kommt es leider noch zu Verstößen.

E-Scooter-Sharing in Biberach: Ja oder Nein? Diese Frage soll durch die dreimonatige Testphase beantwortet werden, die noch bis Mitte November in Kooperation mit dem Anbieter „Zeus“ läuft.

Die E-Scooter können an zwölf verschiedenen Standorten in Biberach und den Teilorten ausgeliehen werden. Wichtig ist, dass sie dort auch wieder geparkt werden müssen. Die entsprechenden Bereiche sind in der „Zeus“-App ausgewiesen, an einigen Standorten (Talfeld, Bachlangen, Köhlesrain und Hochvogelstraße) weisen zusätzlich spezielle Schilder auf die Parkflächen hin. Die Stadtverwaltung bittet alle Nutzerinnen und Nutzer, die Park-Regelung zu beachten und die Scooter keinesfalls auf dem Gehweg abzustellen. Für alle anderen Fahrzeugarten sind die E-Scooter-Abstellplätze tabu.