Im November : Besondere Vorschriften für geschützte Feiertage
Im November gelten für Sonntage, Feiertage und am Buß- und Bettag besondere Vorschriften. Hierauf macht das Ordnungsamt aufmerksam.
An Allerheiligen, 1. November, und am Buß- und Bettag, 19. November, sind öffentliche Tanzunterhaltungen sowie Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften von 3 bis 24 Uhr verboten. Am Volkstrauertag, 16. November, sind die genannten Veranstaltungen von 5 bis 24 Uhr untersagt. Am Totensonntag, 23. November, sind öffentliche Tanzunterhaltungen, Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften, öffentliche Veranstaltungen, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen und sonstige öffentliche Veranstaltungen, die nicht der Würdigung des Feiertags oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen, jeweils von 5 bis 24 Uhr verboten. Öffentliche Sportveranstaltungen sind an diesem Tag von 5 bis 13 Uhr nicht gestattet. Nähere Auskünfte erhalten Veranstalter unter Telefon 07351/51-574.