Gemeinderat fasst Aufstellungsbeschluss für „Kindertagesstätte Rindenmooser Straße“: Bebauungsplanverfahren für neuen Kindergarten startet

An der Rindenmooser Straße in Biberach ist ein neuer viergruppiger Kindergarten geplant. Diesen Grundsatzbeschluss hatte der Gemeinderat im Juli getroffen. Nun müssen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau geschaffen werden. Der Gemeinderat gab grünes Licht für die Aufstellung des Bebauungsplans „Kindertagesstätte Rindenmooser Straße“.
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Rathaus Biberach

Neue Kindergartenplätze für die Ortsteile Rißegg und Rindenmoos sowie den Bereich Hühnerfeld: Dieses Ansinnen verfolgt die Stadtverwaltung seit geraumer Zeit, gibt es doch einen steigenden Bedarf. Zunächst war eine Erweiterung der beiden Kindergärten in Rißegg geplant. Nachdem sich diese Pläne allerdings nicht realisieren ließen, rückten andere Optionen in den Fokus. Die von der Verwaltung favorisierte und vom Gemeinderat noch vor der Sommerpause beschlossene Lösung ist ein Neubau am südlichen Ende der Siedlung Hühnerfeld-Süd an der Rindenmooser Straße. Eine erste Prognose geht von Kosten in Höhe von 8,3 Millionen Euro aus, zuzüglich der Erschließungskosten. Die viergruppige Einrichtung kann später um zwei Gruppen erweitert werden. Die notwendige Sanierung des Kindergartens Hühnerfeld entfällt in diesem Zug – die evangelische Gesamtkirchengemeinde übernimmt die Trägerschaft des neuen Kindergartens. Die bisherigen zwei Gruppen des Kindergartens Hühnerfeld ziehen in den Neubau. Gebaut wird dieser auf zwei städtischen Grundstücken, das Plangebiet ist rund einen Hektar groß.

Laut Verwaltungsvorlage ist der Bebauungsplan „schlank verfasst“, nur die absolut erforderlichen Regelungen würden festgesetzt. Da es sich ausschließlich um ein städtisches Vorhaben handelt, wird auf örtliche Bauvorschriften verzichtet. Die öffentliche Erschließung erfolgt von Norden her, der Hol- und Bringverkehr soll über die Rindenmooser Straße abgewickelt werden. Bei der Vorberatung im Bauausschuss erklärte Arne Spranz vom Stadtplanungsamt, dass das Baufenster relativ großzügig gewählt worden sei. „Das ermöglicht eine flexible Architektur mit maximal zwei Vollgeschossen.“ Wichtig sei auch die Einbindung des Grundstücks in die Landschaft. Dies soll über eine Eingrünung geschehen, die auch der Regionalplan so vorgibt. Fest steht bereits, dass ein artenschutzrechtlicher Ausgleich notwendig wird. Bei einer ersten Untersuchung wurde in etwa 100 Meter Entfernung ein Feldlerchenrevier festgestellt. „Deshalb brauchen wir einen Ausgleich“, erklärte Arne Spranz. Konkret soll in 400 Meter Entfernung ein 1.500 Quadratmeter großer Buntbrachestreifen angelegt werden. Dieser soll die lokale Feldlerchenpopulation ebenso wie andere Offenlandbrüter fördern und stabilisieren.

Das Verfahren mit zweistufiger Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung will die Verwaltung zügig vorantreiben. Sollten während der frühzeitigen Beteiligung keine kritischen Themen auftauchen, wird auf eine Zwischenabwägung im Gemeinderat verzichtet. Die abschließende Entscheidung über die Abwägungen soll der Gemeinderat beim Satzungsbeschluss treffen.