Bauanträge können nur noch digital eingereicht werden
Ab 01.01.2025 können Bauanträge bei der Stadt Biberach nur noch digital über die Online-Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg (ViBaBW)“ eingereicht werden.
Schriftliche Anträge oder Anträge per Mail können ab 01.01.2025 nicht mehr angenommen werden. Die digitalen Anträge und sämtliche Unterlagen müssen über die ViBaBW-Plattform erfasst und eingereicht werden.
Dokumente sind nur im Format PDF/A zulässig und dürfen in den Bearbeitungsrechten nicht eingeschränkt sein.
Unternehmen und selbständige Entwurfsverfasser benötigten zur Authentifizierung auf ViBa-BW ein Unternehmenskonto, das unter „Mein Unternehmenskonto“ erstellt werden kann.
Private Bauherren benötigen für die Antragstellung eine BundID, ein von der Bundesregierung angebotenes zentrales Konto, mit dem digitale Verwaltungsleistungen beantragt werden können. Das Konto ist kostenfrei und kann entweder mit der Onlinefunktion des Personalausweises oder einem ELSTER-Zertifikat erstellt werden.
Für den digitalen Bauantrag ist ein BundID-Konto mit hohem Vertrauensniveau erforderlich. Ein BundID-Konto aus „Benutzername & Passwort“ reicht hierfür nicht aus. Sofern Antragstellern noch keine Zugangsdaten vorliegen, müssen diese zuerst beantragt werden. Hierzu ist mit einem Vorlauf von rund 14 Tagen zu rechnen, da gegebenenfalls Unterlagen postalisch verschickt werden.
Digitale Baugenehmigung (ViBaBW)
Hinweise:
An der digitalen Bauantragsstellung wirken Entwurfsverfasser und Bauherr in einem gemeinsamen Prozess zusammen. Der Bauantrag kann vom Entwurfsverfasser vollständig erfasst und die Bauvorlagen hochgeladen werden. Danach wird der Bauherr zur Freizeichnung eingeladen. Dazu muss sich der Bauherr mit seiner BundID anmelden. Erst nach der Freizeichnung kann der Bauantrag wirksam eingereicht werden. Bevollmächtigungen sind bei der Antragstellung möglich, die Vollmacht ist ebenfalls mit einzureichen.