Wahl des Jugendparlaments
Das Jugendparlament ist die politische Interessenvertretung der Jugendlichen aus Biberach. Die Wahl zum Jugendparlaments findet alle zwei Jahre nach den Sommerferien statt.
Die Wahl findet in geheimer, gleicher, direkter und unmittelbarer Art nach dem Mehrheitsprinzip statt. Eine Briefwahl, beziehungsweise eine persönliche Wahlbenachrichtigung gibt es nicht. Die Wahl findet nur dann statt, wenn mindestens 15 Kandidaten zur Wahl stehen.
Wann und wo findet die Wahl statt?
Die Mitglieder des Jugendparlaments werden an folgenden weiterführenden Biberacher Schulen gewählt:
- Mali-Gemeinschaftsschule
- Dollinger Realschule,
- Pflugschule,
- Bischof-Sproll-Bildungszentrum,
- Pestalozzi-Gymnasium,
- Wieland-Gymnasium,
- Berufsschulzentrum (Karl-Arnold-Schule, Matthias-Erzberger-Schule, Gebhard-Müller-Schule),
- Waldorf-Schule.
Für wahlberechtigte Jugendliche, die keine der genannten Schulen besuchen, wird eine gesonderte Wahlmöglichkeit eingerichtet. Allerdings müssen sich diese vorher ins Wählerverzeichnis eintragen lassen.
Wer wählt das Jugendparlament
Wahlberechtigt sind alle Jugendlichen, wenn sie zum Stichtag 31. August des Wahljahres Schüler einer der oben genannten Biberacher Schulen und
- in den Klassenstufen 7 bis einschließlich 12 oder
- mindestens 13 Jahre und höchstens 19 Jahre alt sind.
Außerdem wahlberechtigt sind alle in Biberach (einschließlich Teilorte Mettenberg, Ringschnait, Rißegg, Stafflangen) gemeldeten Jugendlichen, die zum Stichtag 31. August des Wahljahres mindestens 13 Jahre und höchstens 19 Jahre alt sind.
JuPa-Wahl 2024
- Wahl des Jugendparlaments vom 16. bis 27. September 2024 in Bi-berach an der Riß (PDF, 56 kB)
- JuPa-Bewerbungsbogen (PDF, 1.2 MB)