Gutachterausschuss

Der Gutachterausschuss ist eine auf der Grundlage des § 192 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) gebildete öffentliche Einrichtung, die aus unabhängigen, weisungsfreien und sachverständigen Mitgliedern besteht. Der Gutachterausschuss ist auf 4 Jahre bestellt.

Der Gutachterausschuss bedient sich zur Erledigung seiner Aufgaben einer Geschäftsstelle. Sie unterliegt jedoch ausschließlich den Weisungen des Vorsitzenden des Gutachterausschusses.

Gemeinsamer Gutachterausschuss „Biberach - Mitte“

Durch den Zusammenschluss der Städte Biberach und Bad Schussenried sowie den Gemeinden Attenweiler, Eberhardzell, Hochdorf, Ingoldingen, Maselheim, Mittelbiberach, Ummendorf und Warthausen wurde zum 01.01.2021 der gemeinsame Gutachterausschuss „Biberach - Mitte“ gegründet.

Mitglieder des Gutachterausschusses

Geschäftsstelle – Zuständigkeiten/Ansprechpartner

Leitung Geschäftsstelle Gutachterausschuss Biberach-Mitte
Gesamtgebiet: Erstellung von Gutachten und Grundstücksbewertungen
Bodenrichtwerte und sonstige Auskünfte:
Stadt Biberach mit Teilorten Mettenberg, Ringschnait, Rissegg und Stafflangen
Bodenrichtwerte und sonstige Auskünfte:
Stadt Bad Schussenried sowie Gemeinden Eberhardzell, Hochdorf und Ingoldingen
Bodenrichtwerte und sonstige Auskünfte:
Gemeinden Attenweiler, Maselheim, Mittelbiberach, Ummendorf und Warthausen

 

Unsere Leistungen

Kaufpreissammlung, Bodenrichtwerte und Grundstücksmarktbericht

Die Bodenrichtwerte sind alle 2 Jahre neu zu ermitteln. Als Grundlage für die Bodenrichtwertermittlung dient die Kaufpreissammlung, in der sämtliche notariellen Kaufverträge anonymisiert erfasst und ausgewertet werden.

Die aktuelle Bodenrichtwertkarte für Biberach ist im Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg abrufbar.

Grundstücksmarktbericht

Aus den Daten der Kaufpreissammlung wird alle 2 Jahre der Grundstücksmarktbericht erstellt. Der Bericht gehört zu den freiwilligen Aufgaben des Gutachterausschusses. In diesem informiert die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses über Immobilienumsätze, Preisentwicklungen sowie über Durchschnittspreise von Ein-/Zweifamilienhäusern, Doppelhäusern und Wohnungs- und Teileigentum. Gleichzeitig werden neben den Bodenrichtwerten weitere wertrelevante Daten für verschiedene Immobilienarten veröffentlicht.

In der nachfolgenden PDF-Datei ist das Inhaltsverzeichnis des aktuellen Grundstücksmarktberichts bereitgestellt.

Der vollständige Grundstücksmarktbericht kann gegen folgende Gebühr bestellt werden:

  • Digitale PDF-Version (Versand per E-Mail): 15,00 €
  • Druckversion (Versand per Post): 25,00 €

Nutzen Sie für Ihre Bestellung bitte unsere E-Mail gutachterausschuss.biberach-mitte@biberach-riss.de unter Angabe Ihrer Rechnungsadresse.

Grundstücksmarktbericht bestellen

Auskunftserteilung

Die Geschäftsstelle erteilt Ihnen z. B. folgende Auskünfte:

  • aktuelle Bodenrichtwerte
  • Durchschnittspreise für Häuser, Eigentumswohnungen, Garagen,
  • Liegenschaftszinssätze

Die Gebühren für die einzelnen Leistungen richten sich nach der aktuell gültigen Gebührensatzung des Gutachterausschusses. Mündliche Auskünfte sind kostenfrei.

Erstellung von Gutachten und Grundstücksbewertungen

Sie benötigen ein Gutachten über den Verkehrswert Ihrer Immobilie, Ihrer Eigentumswohnung oder von unbebauten Grundstücken? Bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses können Sie es beantragen (§ 193 BauGB).

Die Gebühren für die Verkehrswertermittlung richten sich nach der Satzung des Gutachterausschusses.

Aus unserem Informationsblatt können Sie entnehmen, welche Unterlagen wir für die Erstellung eines Gutachtens benötigen und wie das Verfahren abläuft. Außerdem können Sie die Gebührentabelle und den Antrag auf die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens herunterladen.