Gutachterausschuss
Der Gutachterausschuss ist eine auf der Grundlage des § 192 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) gebildete öffentliche Einrichtung, die aus unabhängigen, weisungsfreien und sachverständigen Mitgliedern besteht. Der Gutachterausschuss ist auf 4 Jahre bestellt.
Der Gutachterausschuss bedient sich zur Erledigung seiner Aufgaben einer Geschäftsstelle. Sie unterliegt jedoch ausschließlich den Weisungen des Vorsitzenden des Gutachterausschusses.
Gemeinsamer Gutachterausschuss „Biberach - Mitte“
Durch den Zusammenschluss der Städte Biberach und Bad Schussenried sowie den Gemeinden Attenweiler, Eberhardzell, Hochdorf, Ingoldingen, Maselheim, Mittelbiberach, Ummendorf und Warthausen wurde zum 01.01.2021 der gemeinsame Gutachterausschuss „Biberach - Mitte“ gegründet.
Mitglieder des Gutachterausschusses
- Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung des gemeinsamen Gutachterausschusses »Biberach-Mitte« (PDF, 150 kB)
- Erstreckungssatzung des Gemeinsamen Gutachterausschusses »Biberach-Mitte« auf das Gebiet der Städte Biberach a.d.Riß und Bad Schussenried, der Gemeinden Attenweiler, Eberhardzell, Hochdorf, Ingoldingen, Maselheim, Mittelbiberach, Ummendorf, Warthausen (PDF, 98 kB)
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Gemeinsamen Gutachterausschusses »Biberach-Mitte« und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung) (PDF, 114 kB)
Geschäftsstelle – Zuständigkeiten/Ansprechpartner
Leitung Geschäftsstelle Gutachterausschuss Biberach-Mitte
Gesamtgebiet: Erstellung von Gutachten und Grundstücksbewertungen
Frau K. Andrejew: Detailseite
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Geschäftsstelle Gutachterausschuss Biberach-Mitte
Museumstraße 2
88400 Biberach an der Riß
Bodenrichtwerte und sonstige Auskünfte:
Stadt Biberach mit Teilorten Mettenberg, Ringschnait, Rissegg und Stafflangen
Herr J. Kreutle: Detailseite
Stadtplanungsamt
Geschäftsstelle Gutachterausschuss Biberach-Mitte
Museumstraße 2
88400 Biberach an der Riß
Bodenrichtwerte und sonstige Auskünfte:
Stadt Bad Schussenried sowie Gemeinden Eberhardzell, Hochdorf und Ingoldingen
Frau U. Föhr: Detailseite
Stadtplanungsamt
Geschäftsstelle Gutachterausschuss Biberach-Mitte
Museumstraße 2
88400 Biberach an der Riß
Bodenrichtwerte und sonstige Auskünfte:
Gemeinden Attenweiler, Maselheim, Mittelbiberach, Ummendorf und Warthausen
Frau L. Schönberger: Detailseite
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Geschäftsstelle Gutachterausschuss Biberach-Mitte
Museumstraße 2
88400 Biberach an der Riß
Unsere Leistungen
Kaufpreissammlung, Bodenrichtwerte und Grundstücksmarktbericht
Die Bodenrichtwerte sind alle 2 Jahre neu zu ermitteln. Als Grundlage für die Bodenrichtwertermittlung dient die Kaufpreissammlung, in der sämtliche notariellen Kaufverträge anonymisiert erfasst und ausgewertet werden.
Die aktuelle Bodenrichtwertkarte für Biberach ist im Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg abrufbar.
- Bekanntmachung der Bodenrichtwerte Gutachterausschuss Biberach-Mitte zum Stichtag 01.01.2023 (PDF, 621 kB)
- Bodenrichtwertkarte Biberach 2022 (PDF, 17.5 MB)
- Bekanntmachung der Bodenrichtwerte Gutachterausschuss Biberach-Mitte zum Stichtag 01.01.2022 (PDF, 386 kB)
Grundstücksmarktbericht
Aus den Daten der Kaufpreissammlung wird alle 2 Jahre der Grundstücksmarktbericht erstellt. Der Bericht gehört zu den freiwilligen Aufgaben des Gutachterausschusses. In diesem informiert die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses über Immobilienumsätze, Preisentwicklungen sowie über Durchschnittspreise von Ein-/Zweifamilienhäusern, Doppelhäusern und Wohnungs- und Teileigentum. Gleichzeitig werden neben den Bodenrichtwerten weitere wertrelevante Daten für verschiedene Immobilienarten veröffentlicht.
In der nachfolgenden PDF-Datei ist das Inhaltsverzeichnis des aktuellen Grundstücksmarktberichts bereitgestellt.
Der vollständige Grundstücksmarktbericht kann gegen folgende Gebühr bestellt werden:
- Digitale PDF-Version (Versand per E-Mail): 15,00 €
- Druckversion (Versand per Post): 25,00 €
Nutzen Sie für Ihre Bestellung bitte unsere E-Mail gutachterausschuss.biberach-mitte@biberach-riss.de unter Angabe Ihrer Rechnungsadresse.
Grundstücksmarktbericht bestellen
Auskunftserteilung
Die Geschäftsstelle erteilt Ihnen z. B. folgende Auskünfte:
- aktuelle Bodenrichtwerte
- Durchschnittspreise für Häuser, Eigentumswohnungen, Garagen,
- Liegenschaftszinssätze
Die Gebühren für die einzelnen Leistungen richten sich nach der aktuell gültigen Gebührensatzung des Gutachterausschusses. Mündliche Auskünfte sind kostenfrei.
Erstellung von Gutachten und Grundstücksbewertungen
Sie benötigen ein Gutachten über den Verkehrswert Ihrer Immobilie, Ihrer Eigentumswohnung oder von unbebauten Grundstücken? Bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses können Sie es beantragen (§ 193 BauGB).
Die Gebühren für die Verkehrswertermittlung richten sich nach der Satzung des Gutachterausschusses.
Aus unserem Informationsblatt können Sie entnehmen, welche Unterlagen wir für die Erstellung eines Gutachtens benötigen und wie das Verfahren abläuft. Außerdem können Sie die Gebührentabelle und den Antrag auf die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens herunterladen.
- Antrag Erstellung Grundstücksverkehrswertgutachten
- Informationsblatt zur Erstellung eines Wertgutachtens (PDF, 193 kB)
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Gemeinsamen Gutachterausschusses »Biberach-Mitte« und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung) (PDF, 114 kB)