Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Biberach ist als vorbereitender Bauleitplan das zentrale kommunale Planungsinstrument zur Steuerung der langfristigen Siedlungsentwicklung im Verwaltungsraum.

Flächennutzungsplan 2035 - Titelgrafik
Flächennutzungsplan 2035 - Titelgrafik

Die Verwaltungs­gemeinschaft Biberach wurde im Rahmen der Gemeinde­reform in den 70er-Jahren gebildet. Sie setzt sich zusammen aus der Stadt Biberach und den Gemeinden Attenweiler, Eberhardzell, Hochdorf, Maselheim, Mittelbiberach, Ummendorf und Warthausen. Mit einer Größe von 300 km² ist die Verwaltungs­gemeinschaft Biberach die Drittgrößte in Baden-Württemberg.

Die Aufstellung des Flächen­nutzungs­plans wurde der Stadt Biberach übertragen. Beschlussorgan ist der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungs­gemeinschaft.

Die Aufgabe des Flächennutzungsplanes (FNP) besteht darin,

  • eine geordnete städtebauliche Entwicklung und eine dem Allgemeinwohl entsprechende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten,
  • teilweise konkurrierende Flächenansprüche zu koordinieren und
  • damit einen wesentlichen Beitrag für eine menschenwürdige Umwelt zu leisten.

Der FNP stellt für den gesamten Verwaltungsraum die zukünftige Art der Bodennutzung, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergibt, bis zu einem festgelegten Zieljahr in ihren Grundzügen dar.

Der FNP entfaltet in der Regel keine Rechtsverbindlichkeit gegenüber Privatpersonen, ebenso besteht kein Anspruch auf Umsetzung der Planinhalte. Der FNP hat jedoch eine selbstbindende Wirkung für die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft sowie für die Träger öffentlicher Belange, soweit diese bei der Planaufstellung beteiligt waren und der Planung nicht widersprochen haben. 


Flächennutzungsplan 2035

Das Regierungspräsidium Tübingen erteilte mit Verfügung vom 08.05.2024 die Genehmigung nach § 6 Abs. 1 BauGB. Der Flächennutzungsplan 2035 ist seit dem 31.05.2024 wirksam.