Bauen
Sie haben sich entschlossen zu bauen. Als Baurechtsbehörde sind wir bemüht, Ihren Antrag schnellstmöglich zu bearbeiten. Dies setzt voraus, dass möglichst zu Beginn alle Antragsunterlagen vollständig vorliegen.
Rechtsänderung zum 01.01.2025
Das Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren bringt für Bauherren und Entwurfsverfasser wesentliche Änderungen beim Einreichen von Bauanträgen mit sich. Ab 01.01.2025 können Bauanträge nur noch digital über die Online-Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg (ViBaBW)“ eingereicht werden. Schriftliche Anträge oder Anträge per Mail können ab 01.01.2025 nicht mehr angenommen werden. Die digitalen Anträge und sämtliche Unterlagen müssen über die ViBaBW-Plattform erfasst und eingereicht werden. Dokumente sind nur im Format PDF/A zulässig und dürfen in den Bearbeitungsrechten nicht eingeschränkt sein.
Bauantrag digital einreichen
Hier können Sie den Bauantrag digital einreichen oder auch Unterlagen digital nachreichen.
Unternehmen und selbständige Entwurfsverfasser benötigten zur Authentifizierung auf ViBa-BW ein Unternehmenskonto, das unter Mein Unternehmenskonto erstellt werden kann.
Private Bauherren benötigen für die Antragstellung eine BundID, ein von der Bundesregierung angebotenes zentrales Konto, mit dem digitale Verwaltungsleistungen beantragt werden können. Das Konto ist kostenfrei und kann entweder mit der Onlinefunktion des Personalausweises oder einem ELSTER-Zertifikat erstellt werden. Für den digitalen Bauantrag ist ein BundID-Konto mit hohem Vertrauensniveau erforderlich. Ein BundID-Konto aus „Benutzername & Passwort“ reicht hierfür nicht aus.
Sofern Antragstellern noch keine Zugangsdaten vorliegen, müssen diese zuerst beantragt werden. Hierzu ist mit einem Vorlauf von ca. 14 Tagen zu rechnen, da gegebenenfalls Unterlagen postalisch verschickt werden.
Digitale Baugenehmigung (ViBaBW)
Hinweise
An der digitalen Bauantragsstellung wirken Entwurfsverfasser und Bauherr in einem gemeinsamen Prozess zusammen. Der Bauantrag kann vom Entwurfsverfasser vollständig erfasst und die Bauvorlagen hochgeladen werden. Danach wird der Bauherr zur Freizeichnung eingeladen. Dazu muss sich der Bauherr mit seiner BundID anmelden. Erst nach der Freizeichnung kann der Bauantrag wirksam eingereicht werden. Bevollmächtigungen sind bei der Antragstellung möglich, die Vollmacht ist ebenfalls mit einzureichen.
Bitte bedenken Sie, dass jeder Antrag auf seine individuelle Besonderheit hin geprüft werden muss und eine Bearbeitung Ihres Antrags erst möglich ist, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit eines persönlichen Beratungsgesprächs bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
Bitte beachten Sie unsere Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mittwoch 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Terminvereinbarung unter Telefonnummer 07351/51-311 oder 07351/51-581.
Leistungsübersicht zum Thema Bauen
In unserem Serviceportal sind nachfolgende Dienstleistungen zum Thema bauen zu finden:
- Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen, Onlineantrag
- Baugenehmigung - Nutzungsänderung einer baulichen Anlage beantragen, Onlineantrag
- Baugenehmigung - Werbeanlage beantragen, Onlineantrag
- Baugenehmigung beantragen, Onlineantrag
- Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen
- Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen
- Baustellen auf öffentlichen Straßen - Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen
- Bauvorbescheid beantragen, Onlineantrag
- Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen, Onlineantrag
- Bebauungsplan einsehen
- Benutzung der Straßenfläche beim Bauen beantragen
- Denkmalbuch - Denkmal aufnehmen
- Denkmalschutz - Änderungen an einer denkmalgeschützten Gesamtanlage beantragen, Onlineantrag
- Denkmalschutz - Bescheinigung für steuerliche Förderung beantragen
- Denkmalschutz - Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen, Onlineantrag
- Eintragung und Einsicht in die Denkmalliste beantragen
- Erneuerbare-Wärme-Gesetz (Landesgesetz) - Anforderungen für Altbauten nachweisen
- Flächennutzungsplan einsehen
- Gebäudeenergiegesetz (Bundesgesetz) - Erfüllungserklärungen vorlegen
- Grundbuch - Einsicht nehmen
- Vorkaufsrecht der Gemeinde - Negativzeugnis beantragen
- Wasseranschluss anmelden