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Menschen am Marktbrunnen
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Wahlstelle

Stadt Biberach
Wahlamt
Marktplatz 7/1
Telefon 07351 51-299
Fax 07351 51492
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Volksabstimmung

In der Verfassung von Baden-Württemberg sind landesweite Volksabstimmungen vorgesehen. Baden-Württemberg hat allerdings bundesweit die höchsten Hürden für die Bürgerbeteiligung.

Volkabstimmung zum S21 - Kündigungsgesetz

S21 - Volksabstimmmung

Am 27.11.2011 findet die landesweite Volksabstimmung über das S21-Kündigungsgesetz statt. Gegenstand der Volksabstimmung ist die vom Landtag abgelehnte Gesetzesvorlage der Landesregierung "Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S 21-Kündigungsgesetz)".

Über die Gesetzesvorlage wird mit "Ja" oder "Nein" abgestimmt. Mit "Enthaltung" kann nicht abgestimmt werden.

Das S 21-Kündigungsgesetz ist angenommen, wenn die Mehrheit der Abstimmenden – mindestens jedoch ein Drittel aller Stimmberechtigten (ca. 2,5 Millionen Stimmberechtigte) – mit "Ja" stimmt. Das S 21-Kündigungsgesetz ist abgelehnt, wenn die Mehrheit der Abstimmenden mit "Nein" stimmt. Das S 21-Kündigungsgesetz ist zudem abgelehnt, wenn zwar die Mehrheit der Abstimmenden mit "Ja" stimmt, diese Mehrheit jedoch aus weniger als einem Drittel aller Stimmberechtigten besteht.

Musterstimmzettel

Information der Landesregierung Baden-Württemberg zur Volksabstimmung

Informationen zur Volksabstimmung der Ladeszentrale für politische Bildung 

Informationen der Landeswahlleiterin 

Abstimmungsergebnis 

Ergebnis in Stadt Biberach

Ergebnis Land Baden-Württemberg