Volksabstimmung
In der Verfassung von Baden-Württemberg sind landesweite Volksabstimmungen vorgesehen. Baden-Württemberg hat allerdings bundesweit die höchsten Hürden für die Bürgerbeteiligung.
Volkabstimmung zum S21 - Kündigungsgesetz
Am 27.11.2011 findet die landesweite Volksabstimmung über das S21-Kündigungsgesetz statt. Gegenstand der Volksabstimmung ist die vom Landtag abgelehnte Gesetzesvorlage der Landesregierung "Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S 21-Kündigungsgesetz)".
Über die Gesetzesvorlage wird mit "Ja" oder "Nein" abgestimmt. Mit "Enthaltung" kann nicht abgestimmt werden.
Das S 21-Kündigungsgesetz ist angenommen, wenn die Mehrheit der Abstimmenden – mindestens jedoch ein Drittel aller Stimmberechtigten (ca. 2,5 Millionen Stimmberechtigte) – mit "Ja" stimmt. Das S 21-Kündigungsgesetz ist abgelehnt, wenn die Mehrheit der Abstimmenden mit "Nein" stimmt. Das S 21-Kündigungsgesetz ist zudem abgelehnt, wenn zwar die Mehrheit der Abstimmenden mit "Ja" stimmt, diese Mehrheit jedoch aus weniger als einem Drittel aller Stimmberechtigten besteht.
Information der Landesregierung Baden-Württemberg zur Volksabstimmung
Informationen zur Volksabstimmung der Ladeszentrale für politische Bildung
Informationen der Landeswahlleiterin
Abstimmungsergebnis
Ergebnis Land Baden-Württemberg
