Der Oberbürgermeister
Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Gemeinderats und Leiter der Gemeindeverwaltung. Er vertritt die Gemeinde. In Stadtkreisen und Großen Kreisstädten führt der Bürgermeister die Amtsbezeichnung Oberbürgermeister. Der Oberbürgermeister ist in Biberach auch Leiter des Verwaltungsdezernats. Er bereitet die Sitzungen des Gemeinderats und der Ausschüsse vor und vollzieht die Beschlüsse.
Der Bürgermeister ist für die sachgemäße Erledigung der Aufgaben und den ordnungsmäßigen Gang der Verwaltung verantwortlich, regelt die innere Organisation der Gemeindeverwaltung und grenzt im Einvernehmen mit dem Gemeinderat die Geschäftskreise der Beigeordneten ab. Er ist Vorgesetzter, Dienstvorgesetzter und oberste Dienstbehörde der Gemeindebediensteten.
Die Amtszeit des Bürgermeisters beträgt acht Jahre.
Seit 1994 ist der Oberbürgermeister der Stadt Biberach an der Riß:
Verwaltungsdezernat
Oberbürgermeister
Marktplatz 7/1
88400 Biberach an der Riß
Hauptamtliche Stellvertreter des Oberbürgermeisters:
Finanz- und Wirtschaftsdezernat
Erster Bürgermeister
Marktplatz 7/1
88400 Biberach an der Riß
Bauassessor DASL
Baudezernat
Baubürgermeister
Museumstraße 2
88400 Biberach an der Riß
