Integrationskurse
Deutsch zu sprechen, ermöglicht Einwanderinnen und Einwanderern die gleichberechtigte und aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und bietet ihnen zudem neue Bildungs- und Berufschancen.
Mit dem am 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetz wurden erstmalig staatliche Integrationsangebote für ZuwanderInnen einheitlich gesetzlich geregelt. Kernstück der Bundesmaßnahmen ist der Integrationskurs. Diese Kurse dienen der Erlangung ausreichender Sprachkenntnisse und bestehen aus einem Sprachkurs sowie einem Orientierungskurs. Ziel des Sprachkurses ist der Erwerb "ausreichender" Sprachkenntnisse (B1). Der Sprachkurs beinhaltet einen Basis- und einen Aufbaukurs, in denen wichtige Themen aus dem alltäglichen Leben behandelt werden. So lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sich in Alltagssituationen (Einkaufen, Freizeit, Arzt, Berufswelt, Kindererziehung, Nutzung von Medien) zu verständigen. Außerdem lernen sie, Briefe und E-Mails auf Deutsch zu schreiben, sich zu bewerben, ein Telefonat zu führen und Formulare auszufüllen.
In den Orientierungskursen werden Grundkenntnisse zur Rechtsordnung, Geschichte und Kultur in Deutschland vermittelt.
Am Ende des Kurses legen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Prüfung ab.
Der allgemeine Integrationskurs dauert 645 Stunden, wovon 600 Stunden auf den Sprach- und 45 Stunden auf den Orientierungskurs entfallen. Es gibt neben dem allgemeinen Integrationskurs auch noch spezielle Integrationskurse, die bis zu 300 zusätzliche Sprachkursstunden beinhalten können.
Normalerweise besuchen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Integrationskurs in Vollzeit, in Ausnahmefällen werden aber auch Teilzeitkurse angeboten. Vor Beginn des Kurses führt der Träger einen Einstufungstest durch mit dessen Hilfe er entscheidet, mit welchem Kursabschnitt ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin beginnen sollte oder ob ein spezieller Integrationskurs sinnvoll wäre.
Zu den speziellen Integrationskursen gehören Kurse mit Alphabetisierung, Kurse für Frauen und junge Erwachsene sowie Förder- und Intensivkurse.
Für verschiedene Gruppen von Zuwanderern sieht das Aufenthaltsgesetz bei den Integrationskursen jeweils unterschiedliche Regeln bezüglich Teilnahme und Kosten vor. Je nachdem, zu welcher Gruppe ein Migrant/eine Migrantin gehört, sollte er/sie sich individuell informieren, ob er/sie an einem Integrationskurs teilnehmen kann und mit welchen Kosten dies verbunden ist.
Die nötigen Informationen dazu können auf der Homepage des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge abgerufen werden.
http://www.bamf.de/DE/DasBAMF/Aufgaben/Integrationskurs/integrationskurs-node.html
Im Kreis Biberach gibt es verschiedene Träger, die Integrationskurse anbieten.
Die Organisation und Beratung läuft über das
Landratsamt Biberach
– Fachbereich Eingliederung-
Rollinstrasse 18
88400 Biberach
Ansprechpartner:
Renate Kiesle (Buchstabe A-K)
Zimmer W 0.06 (EG)
Tel.: 07351-52-6491
Erich Leibing (Buchstabe L-Z)
Zimmer W 0.20 (EG)
Tel.: 07351-52-6431
Sprechzeiten:
Montag: 8:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
Dienstag: 8:00 – 12 :00 Uhr
Mittwoch: 8:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 – 14:00 Uhr
Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr
