Über 30 Hundetoiletten im Biberacher Stadtgebiet
Verrichtet ein Hund seine Notdurft auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder auf fremden Grundstücken, muss die Person, die einen Hund hält oder Gassi führt, diese unverzüglich beseitigen. Dies ist in der Polizeilichen Umweltschutzverordnung der Stadt Biberach geregelt. Befüllte Hundekotbeutel können anschließend in öffentlichen Abfallbehältern oder zu Hause im Mülleimer entsorgt werden. Dies trägt zu einem sauberen Stadtbild bei. Den Kot der Vierbeiner nicht korrekt zu entfernen, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld belegt werden.