17.01.2024

Vergünstigungen für Freizeiteinrichtungen

Auch im Jahr 2024 können Familien mit dem Landesfamilienpass unterschiedliche Vergünstigungen für den Besuch von staatlichen Schlössern, Gärten und Museen und anderen nichtstaatlichen Einrichtungen in Anspruch nehmen. Den Landesfamilienpass erhalten Biberacher Familien beim Bürgeramt im Rathaus und in den Ortsverwaltungen.

Die Liste der teilnehmenden Einrichtungen ist lang. Mit dabei sind wieder große Freizeitparks wie der Europa-Park in Rust und das Ravensburger Spieleland in Meckenbeuren. Auch Freizeitbäder, zahlreiche Klöster, Burgruinen und Schlösser sowie die Wilhelma in Stuttgart lassen sich mit dem Landesfamilienpass ermäßigt oder kostenfrei besuchen. Zu den neuen Angeboten 2024 zählen unter anderem die Miniaturwelten Stuttgart und der Umweltsteinbruch Holzmaden.

In den Miniaturwelten können Familien das größte Stadtmodell in Europa mit mehr als 500 originalgetreu nachgebauten Gebäuden rund um den Hauptbahnhof Stuttgart erleben. Wer sich als Nachwuchsforscher in die Vergangenheit begeben möchte, sollte den Umweltsteinbruch besuchen. Dort bergen die Besucher aus dem 180 Millionen Jahre alten Posidonienschiefer des unteren Jura mit Hammer und Meißel ihre eigenen Holzmaden-Fossilien.

In den Landesfamilienpass können neben einer berechtigten Person bis zu vier weitere erwachsene Begleitpersonen eingetragen werden. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen aber höchstens zwei Erwachsene zusammen mit den Kindern die Vergünstigungen des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen.

Einen Landesfamilienpass können folgende Familien erhalten:

- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben;

- Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;

- Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind (ab 50 Prozent) in häuslicher Gemeinschaft leben;

- Familien, die kinderzuschlags-, wohngeld- oder bürgergeldberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;

- Familien, welche Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Familien, die bereits im Besitz eines Landesfamilienpasses sind, können die Gutscheine für 2024 kostenlos unter Vorlage des bisher ausgestellten Familienpasses erhalten. Diese Gutscheinkarten berechtigen in Verbindung mit einem Landesfamilienpass zum unentgeltlichen beziehungsweise ermäßigten Besuch der gelisteten Einrichtungen.

Hier sind Gutscheine und der Pass erhältlich

Familien aus Biberach erhalten den Landesfamilienpass sowie die Gutscheine beim Bürgeramt im Rathaus, Marktplatz 7/1. Die Öffnungszeiten sind montags von 8.30 bis 12.30 Uhr und 14 bis 17 Uhr; dienstags, donnerstags, freitags und samstags von 8.30 bis 12.30 Uhr und mittwochs von 8.30 bis 18 Uhr.

Aktuell ist es erforderlich, vorab einen Termin unter termin.biberach-riss.de zu buchen. Wer telefonisch einen Termin unter 07351/51-100 vereinbaren möchte, sollte am besten Dienstag- oder Donnerstagnachmittag zwischen 14 und 16 Uhr anrufen.

Familien, die in den vier Biberacher Teilorten wohnen, bekommen die Gutscheine sowie den Landesfamilienpass bei den jeweiligen Ortsverwaltungen.

Liste der teilnehmenden Einrichtungen

Eine Liste aller teilnehmenden Einrichtungen und Partner in Baden-Württemberg, die einen kostenfreien oder ermäßigten Eintritt bieten, gibt es unter www.sozialministerium-bw.de/landesfamilienpass.